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Die Amerikaner auf Hawai
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Line Rechtsphilosophie

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lassen. Aber sie werden sich, nachdem jetzt dort die japanische Verschwörung ausgebrochen ist, wohl die Frage vorlegen, ob es genügt, militärische Vorsichts­maßregeln zu treffen und die weitere japanische Einwandrung zu verbieten, oder ob sie nicht noch andre Maßnahmen ergreifen müssen, um sich vor unliebsamen Überraschungen zu schützen. Allerdings werden sie, falls sie sich zu einer Be­schränkung der Kopfzahl der Japaner entschließen sollten, die größere politische Sicherheit mit einer Einbuße der wirtschaftlichen Entwicklung erkaufen müssen. Denn die Zuckerplantagen brauchen ein großes Arbeiterheer. Die eingebornen Arbeiter reichen dafür bei weitem nicht aus. Andrerseits hat sich die Einfuhr europäischer Arbeiter, soweit sie sich überhaupt für Plantagenarbeiten gewinnen lassen, als ungemein kostspielig erwiesen, sodaß also eigentlich nur die Heran­ziehung ostasiatischer Arbeiter übrig bleibt. Es wird nicht leicht sein, einen Ausweg aus dieser Zwickmühle zu finden.

(Line Rechtsphilosophie

von Larl Zentsch 1

ie Grenzboten sind seit beinahe zwanzig Jahren in der Lage, Symptome zu verzeichnen, die beweisen, daß der Materialismus, der in der Mitte des vorigen Jahrhunderts in der Denkerwelt die Herrschaft antreten zu wollen schien, auf der ganzen Linie im Zurückweichen begriffen ist, wenn er auch in breiten Volks­schichten gerade jetzt erst wuchert, wie ja auch jede Kleidermode der Vornehmen ehedem vom Volke immer erst nachgeahmt zu werden pflegte, wenn jene sie schon mit einer andern vertauscht hatten (heute verlaufe» Nachahmung und Wechsel so rasch, daß man den Zeitabstand kaum noch wahrnimmt). Das Recht, meint vielleicht mancher, müßte vor Angriffen des Materialismus sicher sein, da es, nur mit menschlichen Handlungen sich befassend, keine Angriffs­punkte darbiete. Aber der Materialismus besteht ja gerade darin, daß die menschlichen Handlungen auf Vorgänge der materiellen Welt zurückgeführt werden, und darum ist es erfreulich, daß die neueste Rechtsphilosophie nicht oen Darwinismus, sondern die Lehre Hegels zur Grundlage wühlt. (Lehr­buch der Rechtsphilosophie von Josef Kohler, o. ö. Professor an der Universität, Geh. Justizrat und Mitglied vieler gelehrten Gesellschaften. Berlin und Leipzig. Dr. Walther Rothschild, 1909.) Kohler definiert:Das Recht lst die Norm des Verhaltens, die sich infolge des innerlichen Triebes nach vernünftiger Lebensgestaltung von der Gesamtheit aus dem Einzelnen auf­drängt. Es scheidet sich von Sitte, Brauch, Religion aus, sobald man dazu