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Die Interessen Deutschlands in der türkei im Vergleich mit denen Frankreichs und Englands. 2 : Anleihen
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Die Interessen Deutschlands in der Türkei im vergleich mit denen Frankreichs und Englands

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Skizze von Dr. I. Loytved 2

Anleihen

eber die Beteiligung deutschen Kapitals in türkischen Wertpapieren ist folgendes auszuführen. Vorauszuschicken ist, daß die konso­lidierte Schuld der Türkei in folgende vier Kategorien eingeteilt werden kann:

^. Die dem Muharremdekret vom 8./20. Dezember 1881 unterstellten Anleihen, zu deren Tilgung derVerwaltung der öffentlichen Schuld" (vötw xnbliaus) folgende Einkünfteverpfändet" sind:

1. Salzmonopol; 2. Tabakmonopol; 3. Spirituosensteuer; 4. Fischerei­steuer sin einigen Bezirken); 5. Seidenzehnt (in einigen Bezirken); 6. Stempel­steuer; 7. Tribut von Bulgarien, der bis zu seiner Festsetzung von den Signatar­mächten des Berliner Vertrages durch einen jährlichen Abzug von 100000 Ltq. vom Tabakzehnten ersetzt ist; 8. Überschuß der Einnahmen von Cypern, die durch Wechsel auf das Zollamt ersetzt sind, solange sie nicht der türkischen Regierung zur Verfügung stehen; 9. Ostrumelische Schuld; 10. Tombakein­nahmen bis zur Höhe von 50000 Ltq.; 11. Überschuß aus den Zolleinnahmen im Fall einer Revision der Handelsverträge; 12. Überschuß aus der noch ein­zuführenden allgemeinen Gewerbesteuer; 13. Schuldanteil Serbiens, Monte­negros, Bulgariens und Griechenlands gemäß den Bestimmungen des Berliner Vertrages.*)

Diese Anleihen umfassen:

1. die 1890 konvertierten Prioritätsobligationen,

2. die 1905 konvertiert-unifizierten Anleihen von 1858 bis 1873,

3. die Türkenlose.

L. Anleihen, deren Dienst durch dieVerwaltung der öffentlichen Schuld" versehen wird:

1. 4prozentige Osmanije 1890;

2. 5prozentige 1896;

*) Anmerkung zu 9 und 12. Bei der Anerkennung der Unabhängigkeit Bulgariens seitens der Türkei am 19. April 1909 ist die Schuld Bulgariens gegenüber der Türkei auf l2S 000000 Fr. festgesetzt worden.