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Der englische Staat von heute
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Der englische Ataat von heute

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>m dritten Bande des Jahrgangs 1901 und im dritten Bande des Jahrgangs 1906 der Grenzboten ist aus den beiden großen Werken Josef Redlichs über die englische Lokalverwaltung und das englische Parlament das Wichtigste mitgeteilt worden. Das !kleine Buch von Sidney Low: Die Regierung Englands (deutsch von Johannes Hoops, mit einer Einleitung von Georg Jellinek, Tübingen, I. C. B Mohr, 1908) kann seinem Umfange und seiner auf einen weiten Leserkreis berechneten Anlage nach weder alle für das Verständnis dieser komplizierten politischen Maschinerie notwendigen Einzelheiten darstellen noch die Gesetze und sonstigen Urkunden im Wortlaut anführen, wie Redlich tut, auch fallen die dafür ausgewählten Gegenstände mit den von dem deutschen Forscher bearbeiteten nicht ganz zusammen, aber es bestätigt die Auffassung vom Wesen des englischen Staats, die man aus Redlichs Werken gewinnt — unabsichtlich, denn Low scheint dessen Arbeiten nicht zu kennen —, und wir erfahren die Bestätigung nicht bloß aus seinem Munde, sondern auch aus dem der zahl­reichen englischen Autoritäten, auf die er sich beruft. Er beginnt natürlich mit dem, womit jeder beginnen muß, der über die englische Verfassung spricht, daß sie nicht existiert, in dem Sinne, den man anderwärts mit dem Worte verbindet. Sie ist ein lebendiger Organismus, der sich in jedem Jahrzehnt den Bedürf­nissen anpaßt, die unaufhörlich wechseln; und zwar ist die Anpassung tatsächlich, durch Brauch und Gewohnheit, oft schon lange vollzogen, ehe sie durch ein Gesetz anerkannt wird. Namentlich die äußere Form, der „zeremonielle Teil der Regierung" wird von dem im höchsten Grade konservativen Engländer mit solcher Beharrlichkeit festgehalten, daß Geschichtsforscher späterer Jahrtausende, die das heutige England nur aus amtlichen Dokumenten kennen lernen, zu dem Irrtum verleitet werden müssen, es habe sich in der Verfassung des Landes seit 1700 nichts geändert. „Wir haben seit zwei Jahrhunderten keine Revolution gehabt; wir sind nicht genötigt gewesen, reinen Tisch zn machen und die Grund­lagen unsers Staatswesens zu untersuchen, und wir sind stolz darauf, ein un­logisches Volk zu sein. So haben wir sorgfältig die Shstematisierung vermieden. Wir sorgen für den gegenwärtigen Augenblick, und wir sind zufrieden mit einer Verfassung, die erfahrungsgemäß unsern praktischen Bedürfnissen entspricht, ob­wohl sie nur ein Gemisch aus Recht, Geschichte, Ethik, Gewohnheit und das Ergebnis der verschiedenartigen Einflüsse ist, die den Bau der Gesellschaft von Jahr zu Jahr, man kann fast sagen von Stunde zu Stunde umformen." Deshalb

Grenzboten lll 1909 9