T>as neue Exerzierreglement für die Kavallerie
>en Ausbildungsvorschriften für die Hauptwaffengattungen des deutschen Heeres, die uns die letzten Jahre gebracht haben, hat sich nun auch ein neues Exerzierreglement für die Kavallerie angeschlossen. Obgleich das bisher giltige Reglement im Jahre 11895, also knapp vor vierzehn Jahren erschienen ist, zu einer Zeit, wo das rauchschwache Pulver und die rasanten kleinkalibrigen Schußwaffen längst bekannt und eingeführt waren, war es doch veraltet und erneuerungsbedürftig.
Die Taktik der Kavallerie ist viel geringern Veränderungen unterworfen gewesen als die der übrigen Waffengattungen. Die der Kavallerie am meisten entsprechende Kampfesweise ist heute noch, wie zur Zeit Friedrichs des Großen, der geschlossene Angriff und der Nahkampf mit der blanken Waffe. Wenn auch die Zeiten von Hohenfriedberg und von Roßbach, in denen oft die Reiterei auf dem Schlachtfelde das entscheidende Wort zu sprechen hatte, unwiederbringlich vorüber sind, wenn sich heutzutage die Hauptrolle der Kavallerie nicht in dem Zusammenstoß der feindlichen Heere auf dem Schlachtfelde, sondern vorher und nachher bei der Aufklärung und der Verfolgung abspielt, so wäre es doch ein großer Irrtum, zu glauben, daß der eigentliche Reiterkampf, die Attacke, sei es gegen feindliche Kavallerie oder gegen andre Waffen überhaupt, ein überwundner Standpunkt sei. Im Gegenteil gerade die Aufgabe der Aufklärung wird in sehr vielen Fällen erst dann erfolgreich zu lösen sein, wenn die feindlichen Kavalleriemassen vernichtet oder vertrieben sind und den eignen Aufklärungsorganen der Weg zum feindlichen Heere geöffnet ist.
Die Aufgaben der Kavallerie sind ebenso wie die aller andern Waffen vielseitiger geworden. Solange die Kavallerie — noch im Anfange des Feldzuges von 1870/71 war das der Fall — in enger Verbindung mit dem Heere blieb und ihre Aufklärungstätigkeit lange nicht die Bedeutung und den Umfang hatte wie heutzutage, war der Kampf zu Pferde die einzige Form des Gefechts, die die Kavallerie kannte. Das Bedürfnis nach einer brauchbaren
Grmzbolen II 1909 79