Die Stellung der Ärzte zu den Versicherungsgesetzen
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von Dr. Max Goetz in Leipzig - Plagwitz
ein Stand, mit Einschluß der Versicherten selbst, ist durch die sozialpolitische Gesetzgebung, insbesondre durch die Krankenversicherung, so wesentlich beeinflußt worden wie die Ärzte. Früher lediglich Vertrauensmänner ihrer Kranken und wirtschaftlich abhängig von dem Rufe, den sie bei diesen genossen, sind sie seit Einführung der staatlichen Zwangsversicherung ein unentbehrlicher Bestandteil aller Versicherungsorganismen und ein Mittelding zwischen Beamten und ärztlichen Beratern geworden.
Die Leiter der verschiednen Versicherungseinrichtungen, die Krankenkassenverwaltungen, die Vorstände der Berufsgenossenschaften und der Invaliden- Versicherungsanstalten, haben von Anfang an — und das ist an sich erklärlich — gesucht, die Ärzte in das Verhältnis von Angestellten zu bringen, während die Natur der ärztlichen Tätigkeit nicht weniger als der Wunsch der Ärzte nach Wahrung ihrer Unabhängigkeit dieser Einreihung unter die Kassenbeamten widerstrebte.
Beamtete Ärzte an sich sind nichts neues; abgesehen von der großen Zahl festangestellter Ärzte im Staats- und Gemeindedienste hat es zum Beispiel im ehemaligen Herzogtume Nassau mehrere Jahrzehnte lang beamtete Gemeindeärzte gegeben Meste dieser Einrichtung sind im jetzigen Regierungsbezirke Wiesbaden noch vorhanden), die, gegen festes Gehalt angestellt, die Verpflichtung hatten, jedermann aus ihrer Gemeinde unentgeltlich zu behandeln, wenn er es verlangte. Man kann aber nicht sagen, daß dieses System die Bevölkerung oder die Ärzte befriedigt hätte. Die Ärzte wurden schlecht bezahlt und die Kranken schlecht behandelt; und dies ist überhaupt der Punkt, der das Institut der beamteten und festbesoldeten Ärzte als unzweckmäßig erscheinen läßt. So sehr es theoretisch wünschenswert erscheinen mag, die ärztliche Tätigkeit, weil gemeinnützig, unabhängig von der Bezahlung durch die Patienten zu machen, so hat doch die Erfahrung gelehrt, daß der Kranke am sorgsamsten behandelt wird, wenn er sich seinen Arzt auswählen kann, und wenn er ihn selbst bezahlt. Die Krankenkassenvorstände stellen mit Vorliebe, um mit festen Ausgabeposten rechnen zu können, Ärzte gegen festes Gehält an oder gegen eine sich in ihrer Höhe ungefähr nach dem Maße der ärztlichen Leistungen richtende Pauschalbezahlung, während das Streben der Ärzte natürlich dahingeht, womöglich nach den Einzelleistungen, wie in der Privatpraxis, bezahlt