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Der Rastatter Gesandenmord am 28. April 1799
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Der Rastatter Gesandtenniord ani 28. April

n einem ausführlichen Aufsatze der französischeil Zeitschrift Journal äss Soienoes Niliwires finden sich Angaben, die die Unschuld der des Mordes an den französischen Gesandten beschuldigten Szekler Husaren nachweisen sollen und mich in der Tat nach­zuweisen scheinen. Als Quellen dieser Nachweisungen werden angeführt: die Mitteilungen des k, u. k, österreichischen Kriegsarchivs sowie zwei Mitteilungen aus französischen Archiven. Das wichtigste Aktenstück, das für die Unschuld der Husaren an dem Morde der beiden französischen Gesandten Bonnier und Noberjot spricht, ist das Protokoll über die in Villingen nach dem Morde augeordnete kriegsgerichtliche Untersuchung, Doch wurde diesem Protokolle nicht überall Glauben geschenkt; während sich znm Beispiel der Historiker Baron v, Helfert nach eifrigen Studien in der Angelegenheit des Mordes für die Echtheit der Angaben im Protokoll von Villingen aussprach, stand Professor Hüffer auf dem gegenseitigen Standpunkte. Der Friedens­kongreß in Rastatt fand bekanntlich 1797 bis 1799 statt, und nach Sybel vermutete Österreich verräterische Papiere deutscher Fürsten bei den französischen Gesandten und wollte ihuen diese Papiere wegnehmen. Nach Schlossers Weltgeschichte ließ der österreichische Gesandte Thugut die französischen Ge­sandten überfallen, nicht, um sie zu töten, sondern um sich gewisser Papiere zu bemächtigen, die den urkundlichen Beweis ihrer eignen Verräterei erbringen konnten.

Der Verfasser des vorliegenden Aufsatzes bringt nun auch Angaben über die Versuche, die man bald nach dem Morde gemacht habe, die Schuld von sich abzuwälzen. So hätten die Österreicher ein Bild des Mordes herstellen lassen, auf dem die Mörder als Emigres dargestellt waren. Der Erzähler dieser Mitteilung schlägt vor, ein Bild in Frankreich herstellen und in Deutsch­land verbreiten zu lassen. Auf diesem Bilde sollte man Szekler Husaren in ihrer Uniform darstellen mit Bildern ihrer Vorgesetzten und Anstifter im Hintergrunde.

Im weitern Verlauf des Aufsatzes führt der Verfasser Tatsachen an, die unbedingt für die Schuld der Franzosen und für die Unschuld der Öster­reicher sprechen. So führt er zunächst den Brief eines ungenannten Emigre's an, der sich zur Zeit des Mordes in Augsburg aufhielt, wo auch andre Emigre's damals lebten, darunter ein Herr d'Andr^. Bei diesem verkehrten,