-114
Die Berufs- und LetriebszSHIung odm 1.2. Juni
Der Anteil der Berufsabteilung der häuslichen Dienste und der Lohnarbeit beträgt nur noch 1,3 vom Hundert der Bevölkerung. Im Heer, Staatsdienst und den freien Berufen wurden 1907 wie 1395 5,5 vom Hundert gezählt. Die Sammelgruppe der Berufslosen ist von 6,4 auf 8,4 vom Hundert der Bevölkerung gestiegen. Hierbei ist hervorzuheben, daß die Almosenempfünger und die Insassen der Armenhäuser stark abgenommen haben.
Für den preußischen Staat weisen die vorläufige» Ergebnisse der Be- rufszählung eine Gesamtbevölkerung von 37989893 nach (1895:31490313.*) Von diesen waren:
, ^ ^„.. . ° s 1907 IS 970 745 42,04 vom Hundert
1. Erwerbstat.ge nn Hauptberufe . ^ ^ 12020655-----38>7
.-. ^- -. . l 1S07 812140--- 2,14
2. Dienende für hausl.che D.enste . ^ ^ ^,65
....... r - l ^907 19139357 ---50,38
6. Angehörige ohne Hauptberuf . . ^ ^ 17412962------55,30
.„ ^, , ^ . s 1907 2067 644--- 5,44
4. Berufslose Selbstand.ge usw. . . ^ ^ ^21598 3,88
Hiernach ist die Gruppe der Erwerbstätigen im Hauptberufe wesentlich gewachsen. Annähernd in demselben Verhältnisse hat die der Angehörigen ohne Hauptberuf abgenommen.
Die Anteile der Geschlechter an diesen Schichten und die in dieser Hinsicht seit 1895 eingetretnen Veränderungen sind die folgenden. Die männliche Gesamtbcvölkerung betrug 1895 15471568, 1907 18779645, die weibliche 16018747 und 19210248. Von je hundert der männlichen oder weiblichen Gesamtbevölkerung waren:
männliche weibliche
1k
1. Erwerbstätige im Hauptberuf
2. Dienende für häusliche Dienste , I. Angehörige ohne Hauptberuf. . 4. Berufslose Selbständige usw. . .
Die hauptberufliche Erwerbstütigkeit des weiblichen Geschlechts hat sich also seit 1895 bedeutend und in weit stärkerm Verhältnisse vermehrt als die des männlichen Geschlechts, was für die Beurteilung unsrer sozialen Verhältnisse von großer Bedeutung ist.
Der starke Zuwachs des weiblichen Geschlechts hier ist zum Teil auf eine wirtschaftliche Notwendigkeit zurückzuführen; wo fremde bezahlte Arbeitskräfte fehlen oder deren Einstellung wirtschaftlich nicht lohnend oder sonst uutuulich ist, müssen die bereitstehenden Kräfte der weiblichen Familienangehörigen in den Betrieb des Haushaltungsvorstandes mitwerbend eintreten und dann fremde bezahlte Kräfte ersetzen.
1895
1907
1895
1907
59,68
60,05
17,45
24,44
0,11
0,05
5,11
4,13
36,35
34,58
73,59
65,82'
3,91
5,32
3,85
5,56
Statistische Korrespondenz, Jahrgang XXXV, Sondernummer vom 8. Februar 1«0S,