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Maßgebliches und Unmaßgebliches
der konservative Antrag selbst, der die Wertzuwachssteuer nicht nur einführen, sondern sie ausdrücklich als Ersatz für die Erbschaftssteuer bezeichnet wissen wollte, der also den förmlichen Verzicht auf die Erbschaftssteuer enthielt, von der Kommission abgelehnt wurde. Daraus folgt freilich noch nichts für das endgiltige Schicksal des Antrags im Plenum — denn dort kann er bei der zweiten Lesung wieder eingebracht werden —, aber der Erfolg eines solchen Vorgehens wäre doch, wenn man die herkömmlichen parlamentarischen Gepflogenheiten berücksichtigt, mehr als zweifelhaft. Wie unsicher nnd unberechenbar aber die Lage trotz alledem ist, zeigt sich darin, daß die Kommission auch die Erbanfallsteuer abgelehnt hat, wie es allerdings nach den Entschließungen der konservativen Fraktion und der gegenwärtigen Lage zu erwarten war. Es klafft also eine Lücke in den Beschlüssen der Kommission, und diese Lücke muß auf irgendeine Art vom Plenum ausgefüllt werden. Wie das geschehen soll, entzieht sich znrzeit jeder Beurteilung. Wenn die Konservativen, was man ja wünschen muß, ans den Erfahrungen in der Kommission den Schluß ziehen, daß ihr Versuch, an die Stelle der Erbanfallsteuer etwas andres zu setzen, mißlungen ist, so müßten sie sich, wenn sie konsequent und patriotisch sein wollen, aufs neue überlegen, wie sie ihrer Zusage, an der Reichsfinanzreform mitzuwirken, nnd ihrer Überzeugung, daß diese Reform durchaus Zustandekommen müsse, gerecht werden können. Sie müßten dann entweder einen neueu Vorschlag machen — und es wäre wunderbar genug, wenn es wirklich noch einen ausführbaren Gedanken gäbe, auf den bisher noch kein Mensch gekommen ist —, oder sie müßten endlich erkennen, daß es unter den Möglichkeiten, eine Besitzbesteuerung im Reiche ohne Verletzung der einzelstaatlichen Rechte und der Neichsverfassung durchzuführen, außer der erweiterten Erbschaftssteuer kaum eine andre gibt, und daß unter den Übeln, die mit einer Besitzsteuer im Reiche in Kauf genommen werden müssen, die mit einer Erbanfallsteuer verbundnen immer noch die verhältnismäßig geringsten sind.
Man darf sich aber nicht verhehlen, daß auch die Möglichkeit besteht, daß die konservative Partei ihre Mitwirkung an einer Rcichsfincmzreform, die nicht ihren Wünschen gemäß ausfällt, überhaupt verweigert, iudem sie ihre Parteimeinung als Gewissenspflicht bezeichnet und die Verantwortung für das Scheitern des Werks der Regierung zuschiebt, die nach Meinung der Agrarkonservcitiven etwas vorgeschlagen hat, was zum Schaden des Vaterlandes dient. Man mnß anerkennen, daß der Vorwurf, hier werde die Partei über das Vaterland gestellt, nicht ohne weiteres verfangen kann, denn im allgemeinen ist es natürlich denkbar, daß eine Partei in der Tat gelegentlich das Interesse des Vaterlandes besser zu wahren versteht als eine vielleicht nicht auf der Höhe ihrer Aufgabe stehende Regierung. Die Frage ist nur, ob eine Partei in den Kreisen, die ihr Gefolgschaft leisten, nnd solchen, die sie womöglich noch gewinnen und dauernd an sich fesseln will, den Glauben zu erzeugen versteht, daß sie in einem bestimmten Falle wirklich das Wohl des Vaterlandes besser wahrnimmt als die Regierung. Die konservative Partei glaubt dank der skrupellosen Arbeit des Bundes der Landwirte in dieser Lage zu sein; sie hat vielleicht ein Recht, das zu glauben nnd weiter daraufhin überzeugt zu seiu, daß ihr in den eignen Reihen ihr Verhalten nicht als Parteisucht, sondern als Gewissenspflicht ausgelegt Wird. Aber schließlich sind doch die Konservativen, die dem Bunde der Landwirte durch dick und düun folgen, nicht die einzigen Konservativen, die es überhaupt gibt. Jeder, der in konservative Kreise kommt, die ihre politische Anschauung nicht aus einem wirtschaftlichen Jnteressenkreis, sondern aus ihrer Auffassung von Staatsbürgerpflichten gewonnen haben, wird ganz andre Eindrücke erhalten. Alle die ehemaligen Offiziere und