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Die Reichsversicherungsordnung. 1
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Das militärische China

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eine unerträgliche Bevormundung durch den Staat aus". Viele Kollegen werden dieser Anschauung keineswegs beipflichten, aber auch sie dürften bei unbefangner Würdigung der Situation zugeben, daß das Problem der ärztlichen Versorgung bei den Krankenkassen durch eine vom Gesetzgeber vorgcschriebne Marschlinie nicht zweckentsprechend gelöst werden kann. Bei allen Sympathien für das Standesbewusztsein und das Gemeinschaftsgefühl der Herren Ärzte wird deren Forderung von Garantien für die freie Arztwahl im Reichstage wenig Anklang finden. Das Leitmotiv für einen gerechten Ausgleich liegt vielmehr auf dem in der Vorlage beschrittnen Mittelwege.

Das militärische (Lhina

achdem Duan-Chi-Kai kürzlich auf kaiserlichen Befehl alle seine Ämter niedergelegt hat, finden sich in der chinesischen Presse interessante Rückblicke auf seine langjährige ersprießliche Tätigkeit auch als Neorganisator des Heeres und auf den heutigen Stand der Armecreformen. Danach setzen sich die gegenwärtigen mili­tärischen Streitkräfte Chinas nicht nur, wie vielfach angenommen wird, aus Bestandteilen reorganisierter Truppen zusammen, sondern auch aus solchen der alten Formationen. Zu den ersten gehören: die Landarmee oder Lu-kiun, die Polizeitruppen oder Siun-djin-kiun, die Polizeihilfstruppen oder Siun-fcmg- tueh, die kaiserliche Garde oder Hu-wei-kiun, die Gendarmerie oder Djin-tcha-tueh. Den frühern Truppenkörpern gehören dagegen an: die Mandschuarmee deracht Banner" oder^tchi, die Chinesenarmeevon der grünen Flagge" oder Lu-Ying, die mongolischen und die tibetanischen Milizen, die Landmilizen und Spezial- reserven oder Toan-lien, die Spezialgarden der Mandarinen. Alle diese Heeres­elemente beider Kategorien, mit Ausnahme der Polizeitruppen, die dem Minister des Innern, und der mongolischen Milizen, die dem Minister über die Vasallen- und tibetanischen Staaten unterstellt sind, gehören direkt oder indirekt unter das Befehlsbereich des Kriegsministeriums. Dieses Ministerium oder Lu-kiun-pu ist erst im Jahre 1906 auf Grund eines kaiserliches Erlasses vom 6. November entstanden, und zwar durch Verschmelzung des Departements der Militär­organisation und des Bureaus des kaiserlichen Remontenwesens. Provisorisch sind dem Ministerium eine Marineabteilung (H'ai-kiun^tch'ou) und der General­stab der Armee (Kiun-tze-tch'ou) angeschlossen mit der Bestimmung, daß sie selbständige Behörden werden sollen, sobald das für sie notwendige Personal vollzählig vorhanden sein wird.

Das Lu-kiun-pn, an dessen Spitze ein Präsident mit zwei Vizepräsi­denten zur Seite steht, leitet alle militärischen Angelegenheiten im ganzen Reiche. Grenzboten II 1909 22