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Die Reichsversicherungsordnung. 1
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Die Reichsversicherungsordnung

von Professor Valentin rvittschewsky in Berlin 1

ie Reichsregierung hat in den ersten Apriltagen dem deutschen Volke ein gesetzgeberisches Njesenei auf den Ostergabentisch gelegt. Nach einer allumfassenden systematischen Vereinheitlichung der siebenteiligen Arbeiterversicherungsgesetze haben wir länger als ein Jahrzehnt begehrend, die mannigfaltigen Wünsche häufig parlamentarisch und publizistisch kundgebend ausgeschaut, nun, wo uns das Re­formwerk in einheitlichem Gusse vorliegt, haben wir keine rechte Freude daran. Kärglich und kühl sind die Äußerungen der Befriedigung, daß der Reichsminister für Sozialpolitik und dessen trefflicher Generalstab die Menge der Schwierig­keiten glücklich bewältigt und die gewaltige Organisation in fertige Paragraphen­form gekleidet haben. Graf Posadowsky hat einstmals entschuldigend bemerkt, daß die drei Hauptslämme der deutschen Arbeiterversicherung nicht eine so ver­schiedenartige Gestalt angenommen Hütten, wenn eines einzelnen Mannes geistige Überlegenheit dazu ausgereicht hätte, den gesamten Aufbau nach allen drei Richtungen in einem Zuge anzulegen. Der ehemalige Staatssekretär hat jahre­lang darüber gebrütet, wie sich die Konstruktionsfehler der Entstehungszeit beseitigen ließen, um die einzelnen Teile der Sozialversicherung zusammenzulegen und zu vereinfachen. Erst seinem Nachfolger im Amte ist es vergönnt, den nach einem großzügigen Plane bewerkstelligten Umbau des Ganzen unter Hinzufügung eines neuen wichtigen Anbaues dem Urteil der Öffentlichkeit zu unterbreiten. Diese Öffentlichkeit scheint aber an dieser Reform zunächst wenig Gefallen zu finden. Die Zurückhaltung hat es weniger mit der Aus­führung des Bauplans zu tun dessen eingehende Betrachtung und Würdigung bedarf längrer Zeit!, wohl aber drängen sich allerlei nicht niederzuhaltende Bedenken auf, ob . gerade jetzt der Zeitpunkt für einen Gesetzgebungsakt von solcher Tragweite richtig gewählt sei. Die Sorgen des Tages lasten auf dem Reichsbürger mit niederdrückender Schwere. In der Neuordnung des Reichs- flnanzwesens ist der Nation eine Prüfung auferlegt, von der wir noch immer

Grenzboten II 1909 21