Maßgebliches und Unmaßgebliches
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In vielen Tempeln hängen die Priester Glocken auf, die der Wind läutet, die sollen die bösen Geister verjagen. Ich finde, das ist eine unnötige Vorsichtsmaßregel; denn das müßte ein blöder Geist sein, der nach China zurückkehrte, nachdem er einmal entkommen ist.
(Fortsetzung folgt)
Maßgebliches und Unmaßgebliches
Reichsspiegel Berlin, 12. April 1909
(Die innerpolitische Lage und der Kampf nm die Reichsfinanzreform während der Osterferien des Reichstags.)
Die Pause, die wegen des Osterfestes in den parlamentarischen Arbeiten eingetreten ist, hat diesesmal nicht den Charakter einer wirklichen Ruhepause. Denn es gilt, die Entscheidungen vorzubereiten, die nach Ostern recht bald werden fallen müssen. Jetzt erst setzt der wirkliche Kampf ein, der über das Schicksal der Neichs- fincmzreform entscheiden muß. Wie wird er enden?
Man begegnete in der Presse öfter dem Tadel, daß die Regierung nicht früh und nicht energisch genug in den Kampf eingegriffen habe. Hätte sie — so ist die Meinung — die Dinge nicht laufeu lassen, so wäre die ungeheure Zerfahrenheit, die jetzt von allen bürgerlichen Parteien unliebsam empfunden wird, nicht eingetreten, und die Reichsfiunnzreform wäre längst über deu Berg. Ja, so sagt man wohl! Aber um den Wert dieser Ansicht zu messen, braucht man sich nur die Leute, die sie vertreten, näher anzusehen. Es ist eine merkwürdige Erscheinung, daß die Lente, die am ersten mit dem Vorwurf bei der Haud sind, die Regierung habe geschwankt und nichts getan, immer dieselben sind, die über die Rückstttndig- keit unsrer politischeu Einrichtungen im Punkte der politischen Freiheit klagen, konstitutionelle Garantien und parlamentarische Regierung fordern und überall ein Persönliches Regiment, sei es des Kaisers, sei es des Kanzlers, wittern. Man erlebt ähnliches schon in kleinen Verhältnissen. Die braven Bürger, die am Stammtisch am lautesten über Polizeiregiment und die Einmischung der Behörden in Privatverhältnisfe schimpfen, sind die ersten, die bei jeder kleinen persönlichen Unannehmlichkeit nach der Polizei rufen. Warum sollte die Regierung bei der Reichs- sinnnzreform eingreifen? Sie hatte dem Reichstage Vorlagen gemacht, über deren Einzelheiten man verschicdner Meinung sein konnte, die aber jedenfalls mit solcher Sachkenntnis aufgestellt und so durchdacht wareu, daß für ihre Rechtfertigung keine geeignetere Methode gewählt werden konnte als das ruhige Abwarten, ob die zur Beratung der Vorschläge berufne Volksvertretung die Sache würde besfer machen können. Die Regierung hatte keine Veranlassung, die Arbeit des Reichstags, dem nach der Verfassung die Beratung der Reformvvrlagen oblag, anders zn beeinflussen als durch die ordnungsmäßige Vertretung in den Kommissions- Hungen, oder gar den Parteien, die nur an sich selbst und nicht an das große Ganze dachten, die Verantwortung für ein etwaiges Scheitern des Werkes abzunehmen. Es war ganz richtig, daß die Regierung den Reichstag zunächst seineu eignen Brei kochen ließ, wie es verfassungsmäßig und notwendig war. Hätte der Reichstag wirklich etwas brauchbares zustande gebracht durch zweckmäßige Vorschläge, die er an die Stelle der Regierungsvorlagen setzte, so konnte mit einem gewissen Recht