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Britische Reform zur Beruhigung Indiens
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Die Reichsfinanzreform

Gottheit könnte als Beschützerin der Anarchisten gewählt werden. Nicht weniger bemerkenswert ist die Wiederbelebung des Kultus des Siwadschi und seine Ausbreitung bis Bengalen. Der Name des großen Mahciratteneroberers war für Generationen ein Name des Schreckens. Mit ihm scheuchte man die Kinder zu Bett. Bon Poona, dem alten Zentrum maharattischer Größe, wird die umstürzlerische Bewegung jetzt angefeuert, und die Brahminen östlich vom Ganges machen diesen Kultus des westlichen Helden mit."

Am 11. März hat das Oberhaus die Reformbill Morleys mit geringen Abänderungen beschlossen. Nun kommt sie ans Unterhaus und dann in das Stadium des praktischen Versuchs.

Die Reichsfinanzreform

von Geh. Regierungsrat vi', Seidel in Berlin

>er zweite Band desFührers" bespricht im vierten Buch die Mittel und Wege der Steuerreform und in diesem zunächst im nennten Kapitel die Grundsätze der Steuerreform und damit das zentrale Problem der Einnahmeerhöhung.

Was die Aufbringung von 500 Millionen weiterer Beiträge zu den Lasten des Reichs anlangt, so ist in dem ursprünglichen Finanzprogramm der Reichsregierung der Grundsatz aufgestellt, daß diese Summe unter Befolgung der in der Finanzwissenschaft gewonneneu Lehren und der in der Geschichte gemachten Erfahrungen aufzubringen sei. Hiernach ist das Steuersystem aus­zugestalten unter den Prinzipien erstens und vor allem der Ergiebigkeit, sodann der Heranziehung aller Bevölkerungsschichten, weiter der Verteilung nach der Leistungsfähigkeit und endlich der Vermeidung von Belastungen, die die gesunde Entwicklung des volkswirtschaftlichen Organismus hemmen.Ferner ist es geboten, auf die besondern Verhältnisse Deutschlands, wie sie sich geschichtlich gestaltet haben, Rücksicht zu nehmen. Jede finanzielle Regelung muß mit den bereits in den Einzelstaaten, Gemeinden, Kirchen und andern Selbstverwaltnngs- körpern ausgebildeten Steuersystemen rechnen."

In der vordersten Reihe bedürfte es der Heranziehung der allgemeinen Genußmittel: Branntwein, Bier, Wein und Tabak, weil sie allein die großen Summen aufzubringen vermögen, die zur Deckung des Fehlbetrages notwendig sind. Jeder große Staat hat auf diesen vier Produkten sein Steuer­system mit aufgebaut, nur Deutschland hat diese Quellen zu wenig ausgenutzt.

Neben dem Genuß muß auch der Besitz herangezogen werden, und zwar ist in dieser Beziehung iu erster Linie die Nachlaßsteuer in Aussicht genommen.