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Die Reichsfinanzreforin
Fuß- und der Feldartillerie, die in dein bisherigen provisorischeu Zustande oft genug Veranlassung zu störenden Reibungen boten, sind jetzt in klarer und einfacher Weise geregelt.
Alles in allem genommen bedeutet das Reglement einen neuen Schritt in der Kriegsbereitschaft unsers Heeres nach vorwärts und ist berufen, auch uuter den Offizieren andrer Waffengattungen Verständnis für die Bedeutung der Fußartillerie im modernen Kampfe zu erwecken. Ob es etwas Abschließendes bedeutet, ist eine andre Frage. Der nahe Zusammenhang, in den das Eingreifen der Fußartillerie auf dem Schlachtfeldc die Infanterie zur Feldartillerie bringt, sodaß diese mehr und mehr enge Schwesterwaffen im Kampfe um die feindliche Jnfanteriestellung werden, birgt vielleicht die Keime zu neuen Entwicklungen. Wer weiß, ob wir nicht wieder den Bataillonsgeschützen Friedrichs des Großen zusteuern! Wer weiß, welche Rolle die Maschinengewehre hierbei spielen werden! Die fortschreitende Technik bietet hier immer neue Probleme.
Die Reichsfinanzreform
von Geh. Regiernngsrat Seidel in Berlin
MM
>n dem dritten Kapitel des ersten Buches der Schrift „Die Reichsfinanzreform, ein Führer" wird die Bedeutung der Reichsfinanzreforin für die Kriegsbereitschaft näher dargelegt. Nur durch völlige Kriegsbereitschaft des Heeres und I durch eiusichtsvolle Geldwirtschaft kann unter Umständen für ein Land ein Krieg vermieden werden. Alle Aufwendungen für die militärisch- inaritime Rüstung sind nichts weiter als eine nationale Versicherungsprämie, eine Versicherungsprämie in doppeltem Sinne: sie bietet zunächst eine Versicherung gegen den Ausbrnch eines Krieges, nnd sie bietet für den Kriegsfall eine Versicherung gegen den ungünstigen Ansgang. Trotzdem das Deutsche Reich zufolge seiner Grenzlagc in der höchsten internationalen Gefahrenklasse steht, sind die Aufwendungen für die internationale Versicherungsprämie in Dentschland nicht die absolnt und bei weitem nicht die relativ höchsten. Nach der Denkschrift des Neichschatzamtes hat das Deutsche Reich im Jahre 1907 für Heer und Flotte zusammen 1100 Millionen Mark aufgewandt, England dagegen 1208 Millionen, wobei allerdings anzuerkennen ist, daß die großen überseeischen Besitzungeil für das Jnselreich die Ausdehnung seiner Grenzen bedeutend erweiteru. Nach der Kopfzahl hatte Deutschland für Heer und Flotte nicht ganz 18 Mark pro Kopf nufzubriugeu, dagegen Frankreich über 23 und England fast 28 Mark. Dabei ist weiter zu berücksichtigen, daß die sogenannten unproduktiven Ausgaben in Deutschland einschließlich der Bundes-