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Die Reform des Erbrechts.
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Ägypten im Jahre ^9^?

Vor allem aber: das Erbrecht des Staates und die Nachlaßstcuer gehn auf ein und denselben Grundgedanken zurück: der Staat ist die große Gemein­schaft, in der und für die und durch die der Einzelne seine Kräfte entwickelt und ausnutzt. Der hat das Wesen des Staates schlecht begriffen, der von einemErbraub" spricht, wenn der Staat seinen Anteil am Nachlaß des Einzelnen fordert. Das muß jetzt mit aller Kraft betont werden, und darum müssen Nachlaßstener und Erbrechtsreform zugleich erkämpft werden. Möchte die Einsicht mehr und mehr Platz greifeu, daß es sich hier wahrlich nicht um Beseitigung, sondern nm Erhaltung des Rechtes handelt, nm Erhaltung durch Gesundung!

Ägypten im Jahre

von Hauptmaim Gtto Neuschlcr

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>m 29. April 1907 wnrde eine Volkszählung vorgenommen. Der Plan, der hierbei verfolgt wnrde, war in der Hauptsache derselbe wie in Indien im Jahre 1901. Gegen 60000 Zähler wurden verwandt; ein Teil von ihnen waren Beamte der Negierung; !der größte Teil bestand aus Nichtbeamten. Im Januar 1907 war ein Gesetz erlassen worden, das alle ägyptischen Untertanen verpflichtete, der Aufforderung zur Übernahme der Tätigkeit eines Zählers bei der Volks­zählung nachzukommen.

Die zuletzt festgestellten Zahlen ergaben eine Gesamtbevölkerung von an­nähernd 11192000 Seelen. Dies bedeutet einen Zuwachs von 1457595 Seelen gegenüber der Volkszählung des Jahres 1897, das heißt eine Steigerung um annähernd 15 Prozent. In diesen Zahlen ist eine große Menge nomadisierender Araber nicht eingeschlossen, die auf etwa 80000 geschätzt werden können. Die gesamte Bevölkerung betrügt somit, einschließlich der Nomaden, 11272000 oder annähernd 16 Prozent mehr als im Jahre 1897.

Eingehende statistische Angaben über das Ergebnis der Volkszählung im einzelnen sollen später veröffentlicht werden.

Die Ausdehnung der Domünengüter betrug am 1. Januar 1907 147 509 Feddaus (1 Feddan etwa 42 Hektar). Von diesen wurden 1561 Feddans während des Jahres versteigert. Dieses Gebiet wurde in 131 Lose verteilt, jedes Los zu etwa 12 Feddaus. Der Wert dieser Lose wurde auf 866617 Mark eingeschätzt oder auf etwa 555 Mark für 1 Feddan. Der wirklich erlangte Preis betrug 1883675 Mark oder 1206 Mark für I Feddan, das heißt 117 Prozent mehr als der Voranschlag. Die Anzahl der Gesuche um Zuschlag