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Maßebliches und Unmaßgebliches
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Maßgebliches und Unmaßgebliches

Maßgebliches und Unmaßgebliches

Reichsspiegel Berlin, 21. Februar 1909

(Der Reichskanzler und der Deutsche Landwirtschaftsrat. Die Lage der Rcichs- fincmzreform. Stenerpolitische Betrachtungen. Verkehrssteuern und Erhöhung der Telephvngebühren. Fürst Radolin.)

Der Deutsche Landwirtschaftsrat hat in der vergangnen Woche getagt und sich während dieser Zeit, wie alljährlich, zu einem Festmahl vereinigt, zu dem auch der Reichskanzler als Gast erschienen war. Fürst Bülvw pflegt diesen Anlaß, bei dem er mit der berufnen Vertretung der deutschen Landwirtschaft in Berührung kommt, regelmäßig zu einer Aussprache zu benutzen, in der er zu wichtigen, die landwirt­schaftlichen Interessen und die allgemeine Politik berührenden Fragen Stellung nimmt. Diesmal wurde die übliche Kundgebung vielleicht mit noch größerer Spannung erwartet als sonst, weil die politische Lage den Gedanken nahelegt, daß der Reichs­kanzler bei der Landwirtschaft einen starken Widerstand gegen die Durchführung der gegenwärtig wichtigsten Aufgabe, der Reichsfinanzreform, findet. Die Gegner­schaft der Agrarkonservativen gegen die Nachlaßsteuer erschwert, wie wir schon öfter ausgeführt haben, das Zustandekommen der Reform, weil die Liberalen das Opfer, das sie an ihren Prinzipien durch die Zustimmung zur Erhöhung der indirekten Steuern auf den Massenkonsum zu bringen bereit sind, nur für den Fall in Aus­sicht stellen können, daß auch die Konservativen durch Zustimmung zu einer direkten Besteuerung des Besitzes prinzipielle Zugeständnisse machen. Nun ist aber außer der Nachlaß- und Erbschaftssteuer bisher noch keine Möglichkeit nachgewiesen worden, wie man ohne Störung der Finanzwirtschaft der Einzelstaaten und ohne Eingriffe in ihre Finanzhoheit den Besitz von Reichs wegen direkt besteuern könnte. Des­halb sind die verbündeten Regierungen gezwungen, an der Nachlaßsteuer und der stärker» Heranziehung der Erbschaftssteuer festzuhalten. Bei der Schärfe der agra­rischen Opposition besteht infolge dieser Verhältnisse die Gefahr, daß sich die Lage in einer der Regierung nicht genehmen Weise verschiebt. Das war allem Anschein nach der Grund, weshalb Fürst Bülow gern die Gelegenheit wahrnahm, an seine grundsätzliche Stellung zn den landwirtschaftlichen Interessen zu erinnern. Bet dem Festmahl des Deutschen Landwirtschaftsrats hat er diesmal seinen Zuhörern ins Gedächtnis zurückgerufen, daß er schon im Herbst 1900, als er nach seiner Er­nennung zum Reichskanzler dem Kaiser den ersten Vortrag hielt, die Zustimmung zu seinem landwirtschaftlichen Programm erbeten und erhalten habe, und daß er seinen Anschauungen über die Bedeutung der Landwirtschaft immer treu geblieben sei. Und sein Bestreben, auch jetzt die Interessen der Landwirtschaft ihrer Be­deutung für den Staat entsprechend zu berücksichtigen, betonte er noch weiter auf das nachdrücklichste. Dabei war freilich auch der Übergang gegeben zu der wich­tigsten Tagesfrage, in der einstweilen noch keine Harmonie zwischen der Regierung und der Landwirtschaft besteht. Es wäre natürlich für den Reichskanzler in diesem Zusammenhange uud an dieser Stelle unmöglich gewesen, sei es den bestehenden Gegensatz in ein besonders Helles Licht zn rücken oder auch so etwas wie einen Überredungsversuch zu machen. Es war wichtiger, unter Hervorhebung seiner grundsätzlichen Stellung zur Landwirtschaft vertrauensvoll an die allgemeine Opfer­willigkeit zu appellieren und in einigen kurzen Sätzen die Bedeutung der Reichs­finanzreform sowie das Unheil, das aus dem Versagen der Opferwilligkeit in frühern Perioden der Geschichte entsprungen ist, zu kennzeichnen.