Die Einigung Südafrikas
m 12. Oktober ist in Durban die erste südafrikanische Nationalversammlung zusammengetreten. Dreißig Abgeordnete der Parlamente der vier autonomen Koloniestaaten Kapkolonie, Natal, Oranjeflußkolonie und Transvaal haben in ihr Sitz und Stimme. Jeder einzelne hat nach bestem eignem Wissen und Gewissen zu urteilen. Kein Sondermandat wurde gegeben und empfangen, ausdrücklich jede Parteikontrolle entfernt. Passiv nahmen an den Verhandlungen, außer dem Hixn Loinimssionör, die Gouverneure teil uud drei Abgesandte des Chartered-Company-Landes Rhodesia. Zur Verhandlung steht etwas sehr Wichtiges: erwogen soll werden die beste Form der Einigung Südafrikas; und ist die gefunden, so soll auch gleich der Entwurf einer Verfassung des zukünftigen Staatswesens entstehn.
Denkbar ist, daß diese erste Nationalversammlung, die National Oonvention, ohne praktisches Resultat verläuft, aber das würde kaum andres bedeuten, als die Einberufung eines zweiten Konvents; denn die Buren, die in allen beteiligten Staaten, Natal allein ausgenommen, heute eine sieghaftere Majorität als je haben, wollen die Einigung nicht verschleppt sehen auf einen Tag, an dem sie vielleicht nicht mehr so mächtig sind.
Die zwei Möglichkeiten der Einigung sind Unifikation und Föderation, Einheitsstaat und Buudesstaat. Im Bundesstaat würden die Einzelstaaten in nn ähnliches staatsrechtliches Verhältnis zum Gesamtstaate gestellt werden wie bei uns. Sie würden ihre eignen Volksvertretungen behalten, aus denen heraus wiederum die Mitglieder zum Bundesparlament gewählt und entsandt würden. Der Einheitsstaat dagegen beseitigte die politischen Grenzen der Einzelstaaten völlig, stieße ihre Parlamente um und ließe aus der Masse seines Volkes heraus ein neues Parlament wühlen, dem die Regierung des Gesamtstaates bis in die Provinz- und Grafschaftsfragen hinein obliegen würde. Vorgesehen ist, daß bei der enormen Ausdehnung des Landes, den zum Teil völlig
Grenzboten I 1909 43