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Maßgebliches und Unmaßgebliches
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Maßgebliches und Unmaßgebliches

zu der Annahme zu haben, daß bei richtigem Vorgehen unsrerseits eine höhere Be­lastung des Tabaks in diese Finanzreform nicht aufgenommen werden wird. Zu dem Behufe wird es allerdings nötig sein, daß die Neichstcigsabgeordneten von Tabakinteressenten ihres Wahlkreises vor Beginn dieser Verhandlungen besucht werden, um ihnen die gegen die höhere Belastung des Tabaks sprechenden Gründe vorzu­tragen. Es ist deshalb für die Zeit nach Wiederzusammentritt des Reichstags nach den Osterferien eine außerordentliche Hauptversammlung des Deutschen Tabakvereins in Berlin in Aussicht genommen, welcher Versammlungen in den einzelnen Abteilungen vorausgehn sollen. Verhandlungen wegen der Festsetzung dieser Abteilungsver­sammlungen finden soeben mit den Vorsitzenden der Abteilungen statt. Weiteres wird Ihnen in einigen Tagen mitgeteilt werden.

Wir bitten Sie dringend, sich für die auf diese Weise in die Wege geleitete Abwehrtätigkeit zur Verfügung zu stellen und an den oben erwähnten Versamm­lungen teilzunehmen, auch dafür nach Kräften besorgt zu sein, daß nicht nur die übrigen Mitglieder unsers Vereins, sondern auch solche Kollegen, welche dem Ver­eine nicht angehören, als Gäste zu den Abteilungsversammlungen erscheinen. Es ist uns mitgeteilt worden, daß fortgesetzt diesem oder jenem Reichstags­abgeordneten von Tabakinteressenten gesagt wird, der Tabak könne oder müsse höher besteuert werden, da man nur auf diese Weise zu bessern Preisen kommen könne. Daß eine solche Auffassung der Tabaksteuer­frage eine vollständig verfehlte ist, und daß dabei an die schweren Verluste und an die Erschütterung der Existenz der meisten unsrer Kollegen in der Übergangszeit nicht gedacht wird, braucht nicht näher dargelegt zu werden. Selbst derjenige, welcher der unseres Erachtens unter allen Umständen irrigen Mei­nung ist, daß ihm eine Erhöhung der Steuer auf die Dauer nicht schaden könne, begeht Verrat am deutschen Tabakgewerbe, wenn er diesem Gedanken einem Abgeordneten gegenüber Ausdruck verleiht. Wir fügen deshalb die weitere Bitte hinzu, im Kreise Ihrer Kollegen solchen Ge­danken mit aller Entschiedenheit entgegenzutreten, um zu verhüten, daß schließlich unsre durchaus aussichtsreiche Abwehr aus solchem törichten Vorgehen erfolglos wird."

Vom Flottenverein. Durch die meisten Blätter ging kürzlich eine, wie es hieß, der Deutschen Jourualpost entnommne Mitteilung, nach der die Sitzung des Gesamtvorstandes des Flottenvereins am 12. erregt verlaufen sei, und es nun­mehr zu einer Spaltung im Verein kommen werde.

Wie wir aus guter Quelle erfahren, ist diese Meldung durchaus unrichtig.

Die von etwa 70 bis 80 Herren besuchte Versammlung im Hotel de Rome zu Berlin verlief im Gegenteil sehr ruhig, die Verhandlungen waren sachlich und von durchaus versöhnlichem Geist getragen.

Die dort gefaßten und vom geschäftsführenden Ausschuß der Presse über­mittelten Beschlüsse lauteten bekanntlich:

1. Gemäß Paragraph 2 seiner Satzungen ist der Deutsche Flottenverein ein Verein, der zwecks Schaffung einer starken Flotte vaterländische Aufgaben zu ver­folgen hat und über den Parteien und Konfessionen steht.

2. Nachdem die drei anwesenden Mitglieder des alten Präsidiums die Er­klärung abgegeben hatten, daß sie unter den jetzigen Verhältnissen eine Wieder­wahl nicht annehmen könnten, wurde der Antrag der Thüringer Landesverbände auf Wiederwahl des alten Präsidiums abgelehnt und eine Kommission zur Vor­bereitung der Wahl eines ueuen Präsidiums gewählt.

Was mit dem ersten Satz gemeint wird, ist vielleicht nicht ohne weiteres verständlich, gewinnt aber sofort Bedeutung, wenn man sich erinnert, welchen breiten