636
Maßgebliches und Unmaßgebliches
Maßgebliches und Unmaßgebliches
Reichsspiegel Berlin. 22. März 1908
(Das Kompromiß über den Sprachenparagraphen des Vereinsgesetzes. Konflikt zwischen Reichstag und Presse.)
Bei der Beratung des Reichsvereinsgesetzes ist es wirklich zu einer Einigung gekommen. Man ist zunächst in der Kommission zu einer Fassung des Paragraphen 7 gelangt, der die Blockparteien und auch die Regierung zugestimmt haben. Den Freisinnigen sind dabei sehr bedeutende Zugeständnisse gemacht worden. Sie haben also ein gutes Geschäft gemacht, das ihnen nicht ihr Verdienst, sondern das Glück in den Schoß geworfen hat. Denn es ist wohl beispiellos in der Geschichte des Parlamentarismus, daß liberale Parteien das Zustandekommen eines sonst ihren eignen Wünschen durchaus entsprechenden Gesetzes um einer Einzelbestimmung willen durch sinnlosen Eigensinn gefährden, ja mehr als das, auch eine weitere Entwicklung der Gesetzgebung im liberalen Sinne aufs Spiel setzen und dann vor die Notwendigkeit gestellt, dennoch nachzugeben, das nicht einmal vollständig tun, sondern es wirklich durchsetzen, daß die Gegner ihnen weitere Zugeständnisse machen. Es ist deutlich einzusehen, daß gegenüber dieser Torheit, die gegen das eigne Fleisch wütet, die Regierung und die Konservativen nicht nachzugeben brauchten, und daß die Liberalen mehr Glück als Verstand gehabt haben.
Aber gleichviel! Wir müssen mit der Tatsache rechnen, daß das Zustandekommen des Reichsvereinsgesetzes durch einige Zugeständnisse bei Paragraph 7 gesichert worden ist. Um ein Urteil über dieses Ergebnis zu gewinnen, muß man sich diese Umgestaltung des Paragraphen 7, die allerdings in diesem Augenblick noch nicht vom Plenum des Reichstags beschlossen worden ist, recht genau ansehen. Man kommt dann freilich zu merkwürdigen Ergebnissen.
Die Fraktionsgemeinschaft der beiden freisinnigen Parteien und der Volkspartei hat in der Kommission durch den Mund des Abgeordneten von Payer ihren Standpunkt ausführlich erläutern lassen. Kommissionsreden genau zu beurteilen, ist ja sonst immer eine schwierige Sache, aber diesesmal setzt uns ein eingehender, anscheinend autorisierter Bericht in der Vossischen Zeitung in den Stand, die Ausführungen des Herrn von Payer näher kennen zu lernen. Sie werden gerade für die Leser der Grenzboten, die unsre frühern Betrachtungen im Reichsspiegel über diese Frage gelesen haben, von Interesse sein. Deshalb kommen wir darauf zurück.
„Ich möchte, so erklärte Herr von Payer, den praktischen Gesichtspunkt in den Vordergrund rücken, der gegenüber den prinzipiellen Erörterungen etwas zu sehr in den Hintergrund getreten ist. Was mir die Zustimmung zu diesem Kompromiß, die mir sehr schwer geworden ist, in letzter Linie ermöglicht hat, war die nüchterne, praktische — vielleicht darf ich sagen: vernünftige — Erwägung, daß bei Annahme dieses Kompromisses der Eingriff in die Sprachenfreiheit der polnischen Bevölkerung ein wesentlich geringrer sein wird, als wenn gar nichts zustande kommt." Herr von Payer bekämpfte dann den Irrtum, daß die Polen besser daran sein würden, wenn der Widerstand gegen Paragraph 7 aufrecht erhalte» bliebe. Denn man könne die Regierung nicht zwingen, ein Gesetz ohne den Paragraphen 7 anzunehmen. „Wenn ich ruhig erwäge, so muß ich mir sagen: eine Regierung, die Hunderte von Millionen in die Verfolgung ihrer Polenpolitik hineingesteckt hat, ... die es vor einigen Tagen fertig gebracht hat, das Enteignungsgesetz in Geltung treten zu lassen — diese Regierung wird doch nicht in demselben Augenblick einem Gesetz