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Der Marquis von Carabas : Roman :
(Fortsetzung)
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Maßgebliches und Unmaßgebliches

Rose sträubte sich ein wenig, aber auch ihr erging es. wie es Pips ergangen war. Sie wäre freilich imstande gewesen, die Diskussion fortzusetzen, und würde sich in der Theorie vortrefflich ausgedrückt haben, in der Praxis aber hatte er die Oberhand. Und dann war der liebe Mensch auch so wundersam ehrlich. Das machte seine einheitliche Natur. Unbedingt hatte er die Oberhand. Und er behielt sie auch. Sie machte sich frei von ihm, aber geschehen war geschehen.

Mit roten Köpfen standen sie sich im Sonnenschein gegenüber, heiß von dem Kuß, zitternd vor Erregung und etwas schwer atmend, er infolge des Angriffs, sie infolge der Ergebung. Dieser Augenblick war jedenfalls kein geeigneter Zeitpunkt, um über seine Gefühle zu einer andern zu verhandeln.

Ich liebe dich, sagte er, und er, tat es auch wirklich.

Er liebt mich, dachte sie und glaubte es.

Jörgen Steeufeld war mit Rose Martdauuer verlobt. Das machte ihn sicher und wohlberedt; sie dagegen machte es still und zum Zuhören geneigt.

Und Ihre Gnaden und Seine Exzellenz machte es froh.

Es wäre banal uud überflüssig, zu erzählen, was au diesem Tage uoch weiter geschah; erwähnt mag nur werden, daß Katt an diesem Abend ein Telegramm er­hielt, das folgendermaßen lautete:

Verlobt.

Der Marquis von Carabas aber dachte in seinem Sinn, wie viel übler er daran gewesen wäre, wenn etwa Ihre Gnaden ihn nach Pips gefragt und Rose ihn in der Theologie vorgenommen hätte.

(Fortsetzung folgt)

Maßgebliches und Unmaßgebliches

Reichsspiegel. (Die Enteiguungsvorlage im preußischen Herrenhause. Die K°l°ni°lp°lM im Reichstage.) ^ ^ ^

Im preußischen Herrenhause ist die Entscheidung über die Enteigunngsvorlage gefallen. Die Staatsregierung hat eiuen Sieg erfochten, einen Sieg, an den viele, sonst nicht leicht zu beirrende Beurteiler kaum noch zu glauben gewagt hatten, da die Gegnerschaft zu einer unerwarteten Stärke angewachsen schien. Der Beschluß der Herrenhauskommission wollte der Vorlage bekanntlich eine Fassung geben, die die Wirksamkeit der neuen Maßregel von vornherein unmöglich machte. Im Plenum hatte deshalb Oberbürgermeister Adickes den Antrag eingebracht, die Fassung des Abgeordnetenhauses mit einem geringfügigen Zusatz, der die Begräbnisstätten und das früher erworbne Eigentum kirchlicher Gemeinschaften und milder Stiftungen vor der Enteignung schützt, wiederherzustellen. In der Fassung des Antrags Adickes nahm das Haus am zweiten Beratungstage, am 27. Februar, die Vorlage mit 143 gegen 111 Stimmen au- Dieses Ergebnis mußte um so größere Genugtuung erregen, als gegen das Enteignungsprojekt sehr gewichtige Reden gehalten worden sind, sodaß leicht der Eindruck entsteh» konnte, als ob die Gegner die stärkere Strömung im Hause für sich hätte». Das war eine Täuschung. Das Herrenhaus bewährte seinen alten Ruf, daß es in ernster Lage den Staat nicht im Stich läßt.