Ver Verfall des städtischen Regiments in Deutschland
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Kennt man die agrarischen Verhältnisse Rumäniens, so kennt man auch die Ungarns und Polens. Was dort die Bojaren, sind hier die Magnaten; sie beherrschen das Land wirtschaftlich und politisch, sie saugen und nützen den Bauern aus bis aufs Blut. Man braucht auch nur durch Ungarn zu fahren, und man bemerkt mit Schrecken, wie au Stelle der behäbigen Bauernhöfe Siebenbürgens in der ungarischen Ebene ärmliche Hütten ohne Garten und Bäume treten — Tagelöhnerhütten.
Überblicken wir die Entwicklung in dem Verhältnis zwischen Adel und Bauern bei den Völkern des östlichen Europas, so bemerken wir die auffallende Erscheinung, daß sie sich gerade in umgekehrter Richtung bewegt wie in Westeuropa: während hier der Großgrundbesitz entweder fast allgemein zugunsten eines freien Bauernstandes zurückgegangen ist oder diesen doch nicht an seiner Entfaltung ernstlich gehindert hat, ist dort der anfangs freie Bauernstand im Laufe der Zeit immer mehr von dem ländlichen Adel zurückgedrängt worden und in dessen Botmäßigkeit geraten, woran auch die nominelle Befreiung in Rußland, Rumänien und Ungarn nicht viel geändert hat, wenn man die Dinge von der faktischen, nicht von der rechtlich-formellen Seite ansieht. Derselbe soziale Prozeß, der schon die byzantinische Geschichte kennzeichnet, die Zurückdrängung des Bauernstandes durch den Adel, hat sich in der russischen, rumänischen und ungarischen noch einmal wiederholt und ist nur in der türkischen und der darauf beruhenden der Balkanvölker folgerichtig im demokratischen Sinne weiter gediehen durch die allmähliche Ausscheidung des Adels. Dieser aber kann auch in jenen drei Ländern als abgewirtschaftet gelten, kommt jedenfalls als Kulturfaktor nicht mehr in Frage. Vielmehr hängt ihre Zukunft ab von einer durchgreifenden und zeitgemäßen Lösung der Bauernfrage, wie sie seit den Zeiten Kaiser Leos im achten Jahrhundert nicht wieder ernstlich versucht worden ist. Erst wenn die von der Natur zu echten Bauernländern geschaffnen Länder Osteuropas auch sozial zu solchen geworden sein werden, wie es die skandinavischen geworden sind — erst dann werden sie ihre Kultnrbestimmung vollständig erfüllen können.
Der Verfall des städtischen Regiments in Deutschland
uf historisch-wirtschaftlichem Gebiete ist vielleicht keine Materie — wenigstens was zusammenhängende Darstellung anlangt — bisher so vernachlässigt worden wie die Entwicklungsgeschichte des Städtewesens. Man hat sich in Deutschland daran gewöhnt, die nationale Verfasfuugsgeschichte vom Standpunkte der Entwicklung des Reiches oder der Territorialstaaten aus zu betrachten und dem urbanen Verfassungsprinzip der freien Genosfenschaft, obwohl dieses jahrhundertelang Grenzboten I 1908 48