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Der ägyptische Sudan
sollen, daß sie das katholische Dogmengebäude festhalten und in seinem Sinne ihr Lehramt ausüben; aber es scheint mir unerläßlich, daß der Bischof jede spezielle und vor allem jede direkte Kontrolle der Amtswaltung der Professoren und selbstverständlich erst recht jedwede imperative Befugnis gegenüber Professoren oder Studenten an den Staat oder die Universitäten abtrete. Die bisherigen rechtlichen Festsetzungen genügen in dieser Hinsicht noch nicht, sie lassen immer noch Raum für die von kirchlicher Seite hochgehaltne These, daß die Kirche den Lehrern befehle, und daß der Staat nur sie bezahlen und ihnen die Lehrräume freihalten dürfe. Wenn es uns ernst ist mit dem verfassungsmäßigen Prinzip, daß die Kirche selbst in der Ordnung und Verwaltung ihrer innern Angelegenheiten den Stantsgesetzen und der Aufsicht des Staats unterworfen sein soll, so dürfen wir angesichts der heutigen Anspannung der bischöflichen Autorität nicht länger säumen, wenigstens dem akademischen Lehramt eine allseitig zulängliche und unantastbare solide Rechtsgrundlage zu geben. Die Durchsetzung solchen Bestrebens gegenüber der römischen Kurie ist wahrlich nicht leicht, scheinbar sogar unmöglich, und darum wird es gut sein, daß der Staat nicht vergißt, daß es sich zuletzt nur um eine Angelegenheit seiner innern Gesetzgebung handelt, bei der der eonZönsus xs-rtmin entbehrlich ist. Denn es bleibt sehr wahr, was Fürst Vismarck in seinen „Gedanken und Erinnerungen" (II, S. 125) geschrieben hat: „Die therapeutische Behandlung der katholischen Kirche in einem weltlichen Staate ist aber dadurch erschwert, daß die katholische Geistlichkeit, wenn sie ihren theoretischen Beruf voll erfüllen will, über das kirchliche Gebiet hinaus den Anspruch auf Beteiligung an weltlicher Herrschaft zu erheben hat, unter kirchlichen Formen eine politische Institution ist und auf ihre Mitarbeiter die eigne Überzeugung überträgt, daß ihre Freiheit in ihrer Herrschaft besteht, und daß die Kirche überall, wo sie nicht herrscht, berechtigt ist, über diokletianische Verfolgung zu klagen."
Rom Lhr. D. Pflaum
Der ägyptische Hudan
von Gtto Neuschler
!MN Wir vor einiger Zeit (vgl. Grenzboten 1907, Nr. 35 und 36) versucht haben, an der Hand des amtlichen Berichts, den Lord Cromer, der bis vor kurzem Englands politischer Vertreter in Ägypten gewesen war, der britischen Negierung über seine Tätig- ! keit im Jahre 1906 eingereicht hatte, die Entwicklung Ägyptens unter seiner Einwirkung zu schildern, so soll heute noch mit kurzen Worten auf den zweiten Teil desselben Berichts zurückgekommen werden, der dem ägyptischen Sudan gewidmet ist.