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Maßgebliches und Unmaßgebliches
Maßgebliches und Unmaßgebliches
Reichsspiegel. (Die Lage der preußischen Finanzen. Die Finanzen des Reichs und der Einzelstaaten. Die Wahlrechtsagitation in Preußen.)
Berlin, 12. Januar 1908 Die Vorarbeiten der Reichstagskommissionen sind noch nicht so weit gediehen, daß die zweiten Lesungen des Etats und der größern Vorlagen beginnen können. So kommt es, daß der Reichstag in den ersten Tagen nach Beendigung der Weihnachtsferien die Aufmerksamkeit der weitern politischen Kreise noch nicht in besonderm Maße in Anspruch genommen hat. Der Schwerpunkt des politischen Interesses liegt gegenwärtig im preußischen Landtag, weil es sich hier um Fragen handelt, die nicht nur das Wohl des größten deutschen Bundesstaats bestimmen helfen, sondern auch in einem gewissen innern Zusammenhang mit wichtigen Fragen der Reichspolitik stehn.
Im preußischen Abgeordnetenhause wurde gleich nach der Wiederaufnahme der Verhandlungen im neuen Jahre der Etat vorgelegt. Was der Finanzminister Freiherr von Rheinbaben dabei über die finanzielle Lage des Staats im allgemeinen zu sagen hatte, war von der größten Bedeutung auch für das ganze Reich, denn wir stehn, wie schon früher auseinandergesetzt worden ist, vor Entscheidungen über die Reichsfinanzen, wobei Preußens finanzpolitische Einrichtungen und Bedürfnisse außerordentlich schwer ins Gewicht fallen. Das diesjährige Finanzexpose' des Herrn von Rheinbaben konnte leider kein erfreuliches Bild geben. Dem wachsenden Bedarf entsprechen keine steigenden Einnahmen. Es zeugt freilich für die Gerechtigkeit des direkten Besteuerungssystems, daß sich eine wirtschaftliche Depression sogleich in dem schlechtem Fließen der direkten Besteuerungsquellen geltend macht. Aber das ist ein schlechter Trost, wenn die praktische Wirkung darin besteht, daß die Ausführung notwendiger und gemeinnütziger Leistungen des Staats dadurch erschwert und verzögert wird. In Preußen wird eine gründliche Reform der Beamten- und Lehrerbesoldungen geplant, und eben jetzt muß die Hoffnung auf eine dem Mehrbedarf genügende Steigerung der Staatseinnahmen als trügerisch erscheinen, weil sich die Erträge aus der Einkommensteuer und der Vermögenssteuer vermindert haben. Früher war es die Eisenbahnverwaltung, die dem preußischen Staat über solche Verlegenheiten hinweghalf. Aber jetzt zeigt sich überall, daß die gewaltigen Anforderungen, denen die Eisenbahnverwaltung zu genügen hat, wenn sie der heutigen Verkehrsentwicklung auch nur einigermaßen folgen soll, Mehrausgaben nach sich ziehen, die von den erhofften Überschüssen viel zu wenig übrig lassen.
Nun ist ja trotzdem die Lage der preußischen Finanzen immer noch so, daß der Staat die Besoldungsreform nicht zurückzustellen braucht. Durch weise Sparsamkeit an der rechten Stelle und mit Hilfe einer Anleihe wird über die schlechten Zeiten hinwegzukommen sein. Denn die Grundlage dieser Finanzwirtschaft ist gesund, und die Ursachen der gegenwärtigen wirtschaftlichen Depression sind nicht derart, daß man nicht auf ihre baldige Überwindung rechnen dürfte. Das wird man unter den gegenwärtigen Umständen auch gegenüber den Bedenken vertreten können, die sich gegen die Aufnahme der neuen Anleihe zur Deckung einer dauernden, laufenden Mehrausgabe sonst grundsätzlich erheben lassen. Der wesentlichste Übelstand bleibt doch, daß die ungünstigere Gestaltung der preußischen Finanzen gerade in dem Augenblick zutage tritt, wo der Finanzbedarf des Reichs die Notwendigkeit einer Neuordnung der Reichsfinanzen dringend macht. Ein innerer Zusammenhang zwischen dem Defizit im Reich und dem in Preußen besteht nicht. Den» die Verlegenheit des Reichs entsteht nicht aus wirtschaftlichen Rückschlägen, die die Einnahmequellen