Beitrag 
Die Früchte der Hardenprozesse
Seite
109
Einzelbild herunterladen
 

Zehn Jahre deutscher Flottenentwicklung

109

Paragraphen 175 gibt, überhaupt nicht vorkommt. Da man aber dort nach wie vor an das alberne Märchen vom deutschen Absolutismus und vom Despotismus des Kaisers glaubt, so galt der Ankläger Harden dort auch als einer der seltnen Vertreter des Männerstolzes vor Königsthronen, womöglich als der einzige Mann in diesem tiefgesunknen Deutschland. Kurz, Leichtfertigkeit, Anmaßung, Freude am moralischen Schmutz, Blamage vor dem Auslande, das sind die Dinge, die diese Prozesse zutage gefördert haben. Die deutsche Justiz hat ohne Furcht vor der ganzen gefährlichen Gruppe, die in Harden ihr Haupt verehrte, die Wahrheit an den Tag gebracht. Im Vergleich zu den hohen Strafen, die oft wegen weniger unheilvoller Vergehen verhängt werden, ist die Ge­fängnisstrafe von vier Monaten noch sehr maßvoll; denn die Schädigungen, die der Kredit und das Ansehen Deutschlands durch Harden und seinen Prozeß erfahren haben, sind unabsehbar. »

Zehn Jahre deutscher Flottenentwicklung

von Prof. vr. L. Francke in Berlin

ni den richtigen Maßstab für eine zutreffende Beurteilung des gegenwärtigen Standes der Flottenangelegenheiten zu gewinnen, muß man zurückblicken auf den Anfang und Fortgang ihrer Ent­wicklung, die ihre Grundlage in dem ersten Flottengesetz vom 10. April 1898 hat.Wir alle erinnern uns wohl der Jahre, in denen hier im Reichstag der Streit um jedes einzelne Schiff, regelmüßig mit einer namentlichen Abstimmung endend, sich abgespielt hat. Seit dem ersten Flottengesetz ist die organische Grundlage gegeben." Diese Worte aus der Rede des Abgeordneten Bassermann vom 28. November 1907 sind genau zehn Jahre nach dem Erscheinen des denkwürdigen Extrablattes des Neichsanzeigers ge­sprochen worden, das am Abend des 27. November 1897 die Flottenpläne der Negierung zuerst in amtlicher Darstellung bekannt gab. Wenige Tage darauf erklärte der Kaiser in der Thronrede:Die Entwicklung unsrer Kriegsflotte ent­spricht nicht den Aufgaben, welche Deutschland an seine Wehrkraft zur See zu stellen gezwungen ist.. . Wenngleich es nicht unsre Aufgabe sein kann, den Seemächten ersten Ranges gleichzukommen, so muß Deutschland sich doch in den Stand gesetzt sehen, auch durch seine Rüstung zur See sein Ansehen unter den Völkern der Erde zu behaupten. Hierzu ist eine Verstärkung der heimischen Schlachtflotte und eine Vermehrung der für den Auslandsdienst in, Frieden bestimmten Schiffe erforderlich. Um für diese dringenden und nicht länger hinauszuschiebenden Maß­nahmen einen festen Boden zu gewinnen, erachten die verbündeten Negierungen