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Der Marquis von Carabas : Roman: erster Teil
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Maßgebliches und Unmaßgebliches

Während du dich schlafen legst, kannst du die kleine Geschichte vom gestiefelten Kater lesen, und übermorgen machen wir uns ans Werk. Verstanden?

Sie gingen zeitig zur Ruhe. Kattrup aber las die kleine Geschichte und wurde ganz bedeutend klüger dadurch. Karl Konstantin Kattrup hatte gleich vom ersten Augenblick, wo er zur Schule gekommen war, Katt oder Kater geheißen; er war aber keine gewöhnliche Hauskatze, sondern er wußte und verstand eine ganze Menge mehr als bloß das Vaterunser, und aus der Situation, in die er geraten war, wußte er für sich uud Jörgen Steenfeld ungewöhnlich viel Nutzen zu ziehen.

(Fortsetzung folgt)

Maßgebliches und Unmaßgebliches

Reichsspiegel. (Der Moltke-Hardenprozeß in zweiter Auflage. Weiteres über die Krise im Flottenverein. Nationale Vereine.)

Berlin, 27. Dezember 1907

Wie es in der Festzeit natürlich ist, hat uns die letzte Woche keine politischen Ereignisse im besondern Sinne gebracht. Leider ist, wie schon in der vorigen Wochenbetrachtung erwähnt wurde, der Moltke-Hardenprozeß gerade in die Fest­zeit hiueingeraten, sodaß diese Tage, wenn auch keine politischen Ereignisse, so doch ihreSensation" haben. Nach der ersten Verhandlung schrieben wir Anfang No­vember an dieser Stelle:Man darf hoffen, daß das neue Verfahren, das jetzt eingeleitet worden ist, die schwere Aufgabe lösen wird, einerseits die großen Unter­lassungen und Fehler der ersten Beweisaufnahme auszugleichen, andrerseits aber auch alles Überflüssige und nur auf Sensation Berechnete auszuscheiden." Obwohl der Prozeß in diesem Augenblick noch nicht abgeschlossen ist, darf man doch wohl schon sagen, daß diese Hoffnung erfüllt worden ist. Man hat die Beweisaufnahme offenbar eingehender und gerechter geführt uud sich strenger an das Beweisthema gehalten als in der ersten Verhandlung. Ferner hat man diesmal bei allen den Dingen, die in dem ersten Prozeß durch ihre rücksichtslose uud gänzlich unnötige Erörterung vor der Öffentlichkeit so widerwärtig berühren mußten, die Öffentlichkeit ausgeschlossen, dieses Prinzip aber auch wieder nicht so weit getrieben, daß man über alles, worauf es wirklich ankam, nicht noch durch öffentliche Verhandlung unterrichtet wurde. So kann es vor allem dankbar begrüßt werden, daß sich die ganze Vernehmung der Frau vou Elbe, der geschiednen Gattiu des Grafen Moltke, hinter verschlossenen Türen vollzog, und daß auch die Presse gänzlich ausgeschlossen wurde. Harden wurde durch die ganze Methode der Verhandluug, ohne daß ihm irgendwie Unrecht geschah, zu einer andern Taktik gezwungen als im ersten Prozeß. Damals war der Grundgedanke seiner Verteidigung folgender:Was aus meinen Artikeln heraus­gelesen worden ist, habe ich gnr nicht gesagt; wenn man sie aber nun einmal so verstanden hat, so will ich die Wahrheit dessen, was mau darin gesunden hat, be­weisen." Daraufhin wurde der vielfältige Schmutz aufgerührt, der ja genugsam bekannt ist. Die Intimitäten des Ehelebens des Grafen Moltke wurden ausge­forscht; gesellschaftliche Beziehungen des Klägers wurden dadurch verdächtigt, daß andern Personen aus diesem Kreise häßliche Laster nachgesagt, übrigens durchaus nicht einwandfrei nachgewiesen wurden. Durch diesen sogenannten Wahrheitsbeweis