Die Reform der innern Verwaltung in Preußen
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zwecken ist Kapitalvernichtung, die sich wirtschaftlich nur rechtfertigen läßt, wenn ihr eine entsprechende Kapitalvermehrung gegenübersteht. Die Form, in der der Staat imstande ist. das nationale Kapital zu vermehren, ist die Tilgung seiner Anleihen aus den laufenden Einnahmen. Es sollte als Finanzprinzip anerkannt werden, daß was vom Kapital genommen auch zum Kapital geschlagen werden muß. und daß die Tilgung der Anleihen wenigstens nicht hinter dem Ertrage der Nachlaßstener zurückbleiben darf.
Die Reform der innern Verwaltung in Preußen
s unterliegt keinem Zweifel, daß eine Gesamtreform der innern Verwaltung, angepaßt den Aufgaben, Zielen und Grundsätzen der Neuzeit, eine der vornehmsten und wichtigsten Aufgaben der Staatsregierung ist. Nachdem schon in den siebziger und achtel ziger Jahren des vorigen Jahrhunderts wichtige Zweige des Verwaltungsdienstes neu geordnet worden waren, wurden in den neunziger Zähren in Zeitschriften und Tagesblättern weitere Reformen vorgeschlagen. ^ zunächst auf eine Vereinfachung hinzielten. Schon Ende des Jahres 1894 'oll nach einer Mitteilung eines klerikalen Blattes in den zustündigen Ministerien ^ Aushebung einer der Zwischeninstanzen, Landrat oder Regierung, erwogen worden sein. Mit demselben Gegenstände, der Frage der Vereinfachung, beschäftigten sich in den Jahren 1904 und 1907 die ehemaligen Regierungspräsidenten von Arnstedt, früher in Magdeburg, und Graf Hue de Gmis. früher in Potsdam (Verwaltungsarchiv Bd. XII und XV). Im Januar dieses Wahres endlich brachten die Freikonservativen und die Nationalliberalen im wgcordnetenhause den Antrag ein, die Staatsregierung zu ersuchen, ohne ^erzug eine aus Kommissaren aller Ministerien, erfahrenen Beamten der -provinzialverwaltung und im praktischen Leben stehenden Privatpersonen zu- Iwnmengesetzte Kommission mit der Prüfung der Frage zu beauftragen, wie in allen Ressorts, mit Ausnahme der Eisenbahnverwaltung, die Organisation, das Erfahren und das Rechnungswesen zu vereinfachen und modernisiert werden onnten. Die Staatsregierung ist der Angelegenheit näher getreten, indem sie -"ttte dieses Jahres von den Oberpräsidenten und je zwei Regierungspräsidenten "nd zwei Landräten aus jeder Provinz ein Gutachten, das eine Art Generalkritik des Staates darstellen dürfte, eingefordert hat (Tägliche Rundschau vom 25-August d. I.).
Worauf und wie weit sich die Reformen erstrecken sollen, davon habe ich ?u,e Kenntnis, da ich die vorstehenden Nachrichten nur aus den mir zugänglichen Zeitschriften und Tagesblättern habe schöpfen können. Zunächst hatte