Maßgebliches und Unmaßgebliches
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Maßgebliches und Unmaßgebliches
Reichsspiegel Berlin, 18. Oktober 1908
(Die Konservativen und die Nachlaßsteuer. Die Orientfrage und das Konferenzprogramm der Triple-Entente.) ' '
Allmählich rückt der Zeitpunkt heran, wo die Arbeit der parlamentarischen Körperschaften wieder aufgenommen wird. Der preußische Landtag tritt in dieser Woche zusammen, und in kurzer Zeit folgt ihm der Reichstag. Die Erörterungen über die große Frage, die den Reichstag in diesem Winter beschäftigen wird, werden schon lebhafter, obwohl die letzte Entscheidung des Bundesrats über die Vorlage, die die große Reform der Reichsfinanzen bringen soll, noch nicht gefallen ist. Die Verzögerung des Bekanntwerdens der Vorlage hat ihre Vorteile und Nachteile. In einer Beziehung machen sich jetzt die Nachteile stark geltend, denn die Parteien legen ihre grundsätzliche Stellungnahme zum Teil auf Annahmen fest, die sich vielleicht als gar nicht zutreffend erweisen. Diese Bemerkung drängt sich besonders dem Beurteiler auf, der die konservative Polemik gegen die Nachlaßsteuer kritisch durchmustert.
Merkwürdig verschoben erscheint jetzt die Lage, wenn man die Aussichten der Reichsfinanzreform nach den vorliegenden Stimmen der Parteipresse beurteilen will. Bis jetzt sieht es danach aus, als ob sich die Regierung ganz gut mit den freisinnigen Gruppen verständigen werde, denselben Gruppen, in deren Katechismus früher die Widerhaarigkeit in Steuerfragen nach alter Tradition stets die erste Stelle einnahm. Dagegen scheint sich auf der konservativen Seite ein Abgrund aufzutun, worin die ganze Reichsfinanzreform notwendig versinken müßte, wenn — ja wenn jede Suppe so heiß gegessen würde, wie sie gekocht wird.
Nachdem sich die Bereitwilligkeit aller bürgerlichen Parteien, von denen sich in diesem Falle auch das Zentrum nicht ganz ausschloß, gezeigt hatte, das Problem der Neichsfinanzreform diesmal endgiltig lösen zu helfen, konnte nur die Frage seiu, ob es gelingen würde, die Parteien auf der rechten und linken Seite zu veranlassen, von ihren prinzipiellen Forderungen so viel abzulassen, wie zur Erreichung eines praktischen Ergebnisses notwendig war. Diese prinzipiellen Forderungen waren auf der linken Seite die Verwerfung der indirekten Steuern, soweit sie nicht reine Luxusartikel betrafen, und die direkte Besteuerung der Einkommen und Vermögen durch das Reich — auf der rechten Seite das genau entgegengesetzte Prinzip: Deckung des Reichsbedarfs durch indirekte Besteuerung des Massenverbrauchs und Vermeidung direkter Reichssteuern als nicht vereinbar mit den verfassungsmäßigen Einrichtungen des Reichs. Eine Einigung konnte unter solchen Verhältnissen nur zustande kommen, wenn jeder etwas opferte, und diese Überzeugung ist merkwürdigerweise zuerst auf der Seite durchgedrungen, die sich bisher am stärksten gegen jedes Zugeständnis grundsätzlicher Natur gewehrt hatte, nämlich innerhalb der freisinnigen und demokratischen Parteigruppen. Auf dem jüngst veranstalteten Parteitag der süddeutschen Volkspartei hat der Abgeordnete v. Payer unumwunden zugegeben, daß direkte Reichssteuern allein nicht imstande sein würden, die Finanznot des Reichs zu heben, daß also eine weitere Ausgestaltung ergiebiger Verbrauchssteuern gar nicht zu vermeide» sei. Man werde dem also zustimmen müssen, aber selbstverständlich unter der Voraussetzung, daß größere Vermögen auch auf direktem Wege vom Reiche schärfer herangezogen würden.
Dieser auch von den beiden freisinnigen Parteien — wenigstens soweit ihre offizielle parlamentarische Führung in Betracht kommt — vertretne Standpunkt erscheint durchaus einwandfrei, nnd die rechtsstehenden Parteien konnten die erwarteten Zugeständnisse hinsichtlich der direkten Heranziehung größerer Vermögen um so eher