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Maßgebliches und Unmaßgebliches
Die Verschlechterung der Situation des Partners kann jedoch für die Dresdner Ban! nicht der entscheidende Grund für die Auflösung der Interessengemeinschaft gewesen sein. Sie mußte schon im Jahre 1903 wissen, daß die fetten Dividenden der Bohrgcsellschoft nicht von langer Dauer sein konnte», und mußte auch bei dem nächsten Konjunkturrückgang mit Verlusten rechnen. Wenn sie trotzdem den Vertrag auf dreißig Jahre einging, so liegt die Vermutung nahe, daß die Dresdner Bank darauf gerechnet hat, der Partner werde, wenn er durch die Unbilden des Konjunkturrückgangs geschwächt sei, in den Übergang der Jnteresfengemeinschaft in völlige Fusion einwilligen. Unerwarteter Widerstand zwingt nun die beiden Kontrahenten, auseinanderzugehn.
Die Trennung der beiden Banken ist kein Beweis dafür, daß die Grenzen der Konzentration schon gefunden sind, im Gegenteil, die Konzentration wird sich weiter fortsetzen, sogar auf neuen Wegen und in neuen Formen, wie der Mitte September bekannt gewordne Fusionsvertrag zwischen der Wiener Union-Bank und der Internationalen Elektrizitäts-Gesellschaft zeigen: eine rein industrielle Gesellschaft verschmilzt mit einer Bank zu einem einzigen Unternehmen!
Aber die Auflösung der Interessengemeinschaft läßt doch erkennen, wo die Grenzen der Konzentration liegen. Wo die Konzentration nicht eine Folge der wirtschaftlichen Entwicklung ist, wo sie vielmehr auf dem Wunsche nach Macht und Herrschaft beruht, verliert sie ihre Berechtigung und wird zu einem Mißerfolge und in gewissen Grenzen zur Dezentralisation führen.
Kräftige Mittelbetriebe haben auch unsers Erachtens im Bankwesen wie in der Industrie durchaus Existenzberechtigung. So ist beispielsweise den Bestrebungen der Magdeburger Privatbank, die in rascher Folge — vielleicht nur etwas zu schnell — durch Aufnahme zahlreicher kleiner Bankfirmen ihre Position gegenüber den Berliner Großbanken zu kräftigen sucht, der beste Erfolg zu wünschen.
Frankreichs Trophäen aus dem Kriege 1870/71. Der französische Kriegsminister Picquart beabsichtigt, die im Deutsch-französischen Kriege erbeuteten Kanonen und Fahnen im Hotel des Invalides aufstellen zu lassen. Einen besonders imponierenden und das französische Nationalgefühl hebenden Eindruck werden diese Trophäen kaum machen, denn es sind nach französischen Angaben zusammen nur fünf, sage fünf Kanonen und nur zwei Fahnen. Zwei preußische Kanonen wurden angeblich bei Beaune-la-Rolande erbeutet, zwei bayrische bei Coulmiers und eine sächsische bei Etrcpagny. Wo die sächsische geblieben ist, hat man bis jetzt nicht ausfindig machen können, aber der französische Minister verlangt, daß sie herbeigeschafft werde. Von den beiden erbeuteten Fahnen gehört die eine zu denen des 16. Regiments, die andre zu denen des 61. Die erste wurde am 16. August bei der Ferme de Greyere unter einem Haufen gefallner Soldaten von dem Leutnant de Chabal gefunden; sie hängt seit 1872 im Hotel des Invalides. Von der Erbeutung der andern Fahne gibt der Eclair folgende Schilderung französischer Augenzeugen: „Es war am 23. Januar 1871, am dritten Tage der Kämpfe bei Dijon. Unsre Verteidigungslinie war umzingelt. Man hielt die Schlacht für verloren. Der preußische General Kettler sammelte seine Schützenzüge, formierte das zweite Bataillon des 61. Regiments in Marschkolonne und führte es mit fliegender Fahne auf dem sogenannten Kohlenwege gegen die ersten Häuser der Stadt. Die Deutschen ahnten nicht, daß zweihundert Meter vor Dijon an dem Wege nach Langres,