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Maßgebliches und Unmaßgebliches
Wie war es doch, liebe Benny? wolltest du nicht heute in die Armenpflege zu Kalland? Freitag?
Ja, Mutter, um ein Uhr. Ich wollte gerade gehn.
Gehn gnädiges Fräulein in die Stadt, dann darf ich Sie vielleicht begleiten.
Benny sah ein wenig ängstlich fragend zu der Mutter hinüber.
Aber wenn Sie heute abend reisen wollen —?
Ich habe Herrn Bugge gebeten, mit uns zu essen, aber er ist behindert — Ich muß noch packen und . . .
Heute abend wird uns Herr Bugge aber mit seinem Besuch erfreuen!
(Fortsetzung folgt)
Maßgebliches und Unmaßgebliches
Reichsspiegel*) Berlin. 5. Oktober 1908
(Der Zwischeufall in Casablanca. Zum Kampf um die Neichsfinanzreform.)
Während die Verhandlungen über die Frage der Anerkennung Mulei Hafids ihren ruhigen Gang gehn, hat ein deutsch-französischer Zwischenfall in Casablanca die Gemüter wieder stärker erregt. Es ist aber bezeichnend, daß sich diese Erregung, die natürlich nicht ganz ausbleiben konnte, doch in den Grenzen der Besonnenheit hält. Wir wollen aus der Marokkofrage nicht mehr machen, als notwendig und durch den wirklichen Stand unsrer Interesse» gerechtfertigt ist, und die ruhige Auffassung unsrer Beziehungen zu Frankreich gestattet uns, mit Bestimmtheit der Genugtuung, die wir von Frankreich zu fordern haben, entgegenzusehen. Wir wissen, daß es verkehrt wäre, einen solchen Fall übermäßig aufzubauschen; es genügt, daß der offenbare Verstoß gegen das Völkerrecht seine Sühne findet.
Deutsche Reichsangehörige, die in der französischen Fremdenlegion dienten, waren desertiert und hatten im deutschen Konsulat zu Casablanca Schutz gesucht. Dieser war ihnen, da kein Abkommen und kein völkerrechtlicher Brauch dem entgegenstand, gewährt worden, wie es übrigens schon früher in zahlreichen Fällen geschehen war. Sie sollten nun auf ein deutsches Schiff gebracht werden, und wie immer geschah dies unter Begleitung des in Casablanca überall persönlich wohlbekannten Konsulatssekretärs und eines Konsulatssoldateu. Französische Soldaten, die sich natürlich den völkerrechtlichen Zusammenhang nicht klar machten, sondern nur sahen, daß Deserteure ihrer Armee offen vor ihren Augen so geleitet wurden, daß sie der Arm der französischen Militärjustiz nicht mehr erreichen konnte, griffen den kleinen Transport tätlich an, und sogar ein französischer Offizier soll sich dabei zu Bedrohungen des deutschen Konsulatssekretärs haben hinreißen lassen. Die Deserteure wurden dem deutschen Schutz entrissen, widerrechtlich verhaftet und — trotz der Beschwerde des deutschen Konsuls — nicht freigegeben.
Über die völkerrechtliche Bedeutung des Falles selbst sind kaum viel Worte zu verlieren. Auch wenn sich diese oder jene Einzelheit des Falles etwas anders
*) Anmerkung der Redaktion. Für den Bericht dieser Woche war auch eine Besprechung des bulgarisch-türkischen Konfliktes vorgesehen. Wir sehen jedoch von ihrer Veröffentlichung ab, da sie durch die jüngsten Ereignisse überholt worden ist.