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Zum zwölften internationalen Pressekongreß
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Ö84

Verwendung von Strafgefangnen zu Moorkulturarbeiten

sitzung stattfindet, fahren die Teilnehmer des Kongresses im Automobil die Döberitzer Heerstraße entlang nach Potsdam, wo sie von der Stadt zum Frühstück geladen sind. Am Sonnabend den 26. September findet, nachdem mittags ein Frühstück im Zoologischen Garten eingenommen worden ist, am Nachmittag eine Festsitzung in der Handelshochschule statt, darauf in den Sälen der Börse ein von den Ältesten der Kaufmannschaft von Berlin veraustaltetes Bankett. Am Sonntag, den 27., führt ein Sonderzng die Gäste nach Frank­furt a. M. und Wiesbaden, wo ihnen durch die Presse und die städtischen Be­hörden ein festlicher Empfang bereitet werden wird.

Es ist ein recht glücklicher Gedanke der Festleitnng, daß diese Sonderfahrt auf einige Stunden unterbrochen werden soll, um den Ausländern unsre Dichter­werkstatt Weimar zu zeigen. Die dortigen Behörden haben sich bereitwilligst in den Dienst der Sache gestellt, sodaß der Weimarer Aufenthalt mit die interessantesten, anregendsten Stunden bringen dürfte.

So ist durch eiue überaus geschickte Festleitung dafür gesorgt worden, daß der Kongreß in jeder Beziehung bis hinab zu den kleinsten Einzelheiten der Ausstattung vornehm und würdig verlaufen wird. Wir wünschen, daß auch die Arbeitssitzungen ein recht fruchtbares Resultat haben uud die Journa­listen ihren hohen Zielen ein gut Stück näher bringen möchten.

Verwendung von ^»trafgefangnen zu Moorkulturarbeiten

von Wilhelm Speck

or mir liegen zwei Aufsätze, die sich beide mit dem heutigen Strafvollzug beschäftigen uud ihn beide verurteilen. Die Gründe, auf die sie ihr Urteil stützen, weichen aber sehr voneinander ab. Der eine hält dem Strafvollzug vor, er bediene sich viel zu milder und schwächlicher Mittel, er führe den ernsten Kampf gegen das Verbrechen wie eine harmlose Manöverübnng, und statt dem Rechts­brecher, wie er es verdiene, ein Übel zuzufügen, umgebe er ihn mit Wohl­taten. Und der andre Ankläger hält dem Strafvollzug vor, er arbeite mit viel zu harten und grausamen Mitteln, er hebe den gefallnen Menschen nicht, wie es seine Pflicht sei, barmherzig wieder auf, sondern richte ihn mit roher Gewalt vollends zugrunde.

Wenn die Ausgänge der beiden Beurteiler auch verschieden sind, so haben sie dennoch etwas gemeinsam: sie wenden sich beide gegen die erziehliche