Zum zwölften internationalen Pressekongreß
ie enorme Bedeutung der Presse ist in den Grenzboten schon Ende 1905 eingehend gewürdigt worden.") Die Erkenntnis dieser Bedeutung ist jedoch nicht in allen Kulturstaaten in gleichem Maße durchgedrungen, und selbst bei uns in Deutschland muß die Presse bis auf den heutigen Tag einen heftigen Kampf führen um die noch aus alter Zeit herrührenden Hindernisse, die ihrem Wirken cntgegenstehn, aus dem Wege zu räumen. Von größter Bedeutung für die Entwicklung der Presse war es, daß es gelang, im Jahre 1894 eine internationale Vereinigung zustande zu bringen. Durch elf internationale Kongresse, die in den Jahren 1894 bis 1907 in Antwerpen, Bordeaux, Budapest, Stockholm, Lissabon, Rom, Paris, Bern, Wien, Lüttich und Bordeaux abgehalten wurden, gelang es der Presse allmählich, eine gerechte Würdigung ihrer Bedeutung durchzusetzen. Der Erfolg war äußerlich erkennbar an dem wohlwollenden, ja glänzenden Empfang, der den Delegierten in all diesen Städten durch die Kaufmannschaft und besonders auch durch die Behörden zuteil wurde.
Der zwölfte internationale Pressekongreß, der am 21. September in Berlin zusammentritt, bedeutet gegen die vorhergehenden in mehrfacher Beziehung eiuen ganz bedeutenden Fortschritt. Zum erstenmal seit Bestehen des internationalen Pressevcrbcmdes ist eine Einigung der Presse aller politischen Richtungen zu verzeichnen, die ihren Ausdruck dadurch gefunden hat, daß die Chefredakteure nnd Verleger aller Berliner Blätter dem Ehrenausschuß beigetreten sind. Auch die Staatsregierung hat ihr Interesse dadurch bekundet, daß das gesamte Ministerium, an der Spitze Fürst von Bülow, dem Ehrenausschuß augehört. Der Reichskanzler wird als ganz besondre Ehrung den Kongreßmitgliedern im Garten des Reichskanzlerpalais ein Fest geben. Handel und Industrie haben sich ebenfalls in den Dienst der Sache gestellt.
Dazu kommt, daß die Regierung ihren Willen, die Wünsche und unaufschiebbaren Bedürfnisse der Presse voll zu erfüllen, soeben unzweideutig zum Ausdruck gebracht hat. Der Paragraph 49 des am 1. September veröffentlichten Entwurfs einer Strafprozeßordnung gewährt der Presse die in den Resolutionen der beiden letzten Kongresse erstrebte gesetzliche Anerkennung des Berufsgeheimnisses.
Die Grenzboten, 64. Jahrgang, viertes Vierteljahr, S. 634 bis 647, S. 700 bis 714.