Beitrag 
Maßgebliches und Unmaßgebliches
Seite
293
Einzelbild herunterladen
 

Maßgebliches und Unmaßgebliches

293

Maßgebliches und Unmaßgebliches

Reichsspiegel Berlin, 2. August 1908

(Der Stand der Strafprozeßreform, Die Reichsfinanzreform und derKuh­handel". Der Fall Schücking.)

Mit Eifer werden jetzt, in der stillen Zeit des Jahres, schon die Aufgaben erörtert, die im kommenden Winter voraussichtlich die Volksvertretung?» beschäftigen werden. Aber die Vorarbeiten der zu erwartenden Gesetzentwürfe sind noch nicht durchweg so weit gefördert, daß sie veröffentlicht werden können. Über die Grund­züge der Strafprozeßrcform ist kürzlich in der Presse so viel mitgeteilt worden, daß man sich ein Bild davon machen kaun. Es ist aber wohl nicht die Aufgabe dieser Betrachtungen, die geplante Reform an dieser Stelle eingehend zu besprechen. Er­wähnt mag nur werden, daß nach der Veröffentlichung der ersten Mitteilungen über die jetzt ausgearbeiteten Pläne mit seltner Einmütigkeit anerkannt wurde, daß die Vorschläge iu der Tat Verbesserungen seien, sich wenigstens in einer Richtung bewegten, die man als Fortschritt bezeichnen müsse, wenn natürlich auch manche Stimmen laut wurden, die in dem einen oder andern Punkte über das Maß dieses Fortschritts verschieduer Meinung waren. Die Frage der Zweckmäßigkeit der Be­rufung in Strafsachen ist ein alter Streitpunkt uuter deu Juristen. Aber die Wag­schale hat sich jetzt so sehr nach der Seite der Neuerung geneigt, daß der Plan, diese Berufung einzuführen, fast allgemein Zustimmung gefunden hat. Anch die in Aussicht genommne Verstärkung des Laienelements bei der Rechtsprechung in Straf­sachen wird gebilligt. Stärker werden wohl die Wünsche bei der Frage der Schwur­gerichte auseinandergehn. Hier scheint in der Hauptsache alles beim alteu bleiben zu sollen, und doch regt sich in vielen Kreisen eine sehr entschiedne Sehnsucht nach Reform. Die Schwierigkeit liegt wohl darin, daß um die Schwurgerichte, die einst in engem Zusammenhange mit unsern parlamentarischen Einrichtungen nach eng­lischem Muster gebildet wurden, ein auf politischen Überlieferungen beruhender Nimbns schwebt, und daß jeder Versuch der Juristen, die Einrichtung nüchtern vom fachmännischen Standpunkt aus zu prüfen und zu verbessern, in weitern Kreisen auf ein gewisses Mißtrauen stößt. Vor längerer Zeit trug sich die Kommission, wie vielen erinnerlich sein wird, mit dem Gedanken, die Schwurgerichte durch verstärkte Schöffengerichte zu ersetzen. Man ist davon abgekommen, weil man sich Wohl mit Recht sagte, daß bei dieser Frage gewisse Imponderabilien im Spiele seien. Die Sache würde ähnlich wirken, als wenn man den Vorschlag machte, eine Verfassung dahin abzuändern, daß man das Parlament durch eiue Art von verstärktem Staatsrat ersetzte. Eine solche Einrichtung würde wahrscheinlich bessere Gesetze machen als die jetzigen Volksvertretungen; auch ließe sich wahrscheinlich ans irgendeine Art erreichen, daß in einem solchen Stnatsrat die Meinung der verschiedensten Volks­kreise in Wahrheit besser zur Geltung käme als jetzt. Dennoch würde man der­gleichen allgemein als eine Rückkehr zun: Absolutismus uud als schlimmste Reaktion empfinden. Denn die öffentlichen Einrichtungen wirken nicht mir durch das, was sie geben nnd sind, sondern auch durch die Vorstellungen und Empfindungen, die sie durch psychologische und geschichtliche Zusammenhänge iu der Volksseele erzeugen. Das darf auch bei der Beurteilung der Schwurgerichte uicht vergessen werden.

Noch mehr als die lange und sorgfältig vorbereitete Reform der Justizgesetze wirft die Reichsfinanzreform ihre Schatten voraus. Das allgemeine Verlangen geht dahin, recht bald über die zu erwartenden Vorschläge unterrichtet zu sein. Aber eine gnnze Reihe von Gründen, die man als berechtigt anerkennen muß, haben die ver­bündeten Regierungen veranlaßt, sich gegenseitig zu verpflichten, einstweilen noch Stillschweigen zu beobachten, bis ein völlig durchgearbeiteter, vou allen einzelstaatlichcn