Aus altrömischer Aindcr- und Jugendzeit
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mit musterhaftem Fleiß practisch ausbildet, indem er einen Weg verfolgt, worauf man jeden jungen Künstler zu erblicken wünscht. Allem Guten auf einem gleichmäßig fortgesetzten Lebensgnnge, zur Freude seiner Gönner und Beschützer, wie zu seinem eignen Glück mit Vertrauen entgegen sehend."
Das nüchterne besonnene Urteil Meyers über die große Ähnlichkeit des Gocthebildnisses von Sebbers ist ein wichtiger Beitrag zn einer von nur vorbereiteten Sammlung von Äußerungen Goethischer Zeitgenossen, das heißt solcher, die Goethe persönlich gekannt haben, über die Bildnisse und Büsten Goethes. Besäßen wir doch nur eine einzige Photographie oder Daguerrvtypie von Goethe, vielleicht würden wir für sie gern alle Goethebildnisse in Kauf geben. Da dieses leider nicht der Fall ist, müssen uns die Urteile derer, die Goethe persönlich gekannt haben, über die Ähnlichkeit oder Unühnlichkeit seiner Bildnisse von besondern: Werte sein; eine solche Sammlung ist aber noch nicht vorhanden. (Schluß folgt)
Aus altrömischer Kinder- und Jugendzeit
ährend die christlichen Eltern ihr Kind als eine Gabe Gottes ansehen, betrachteten es die Römer nur als ihr eignes Geschöpf und wurden sich ihrer Verantwortlichkeit nicht bewußt. Daher entstand die grausame Sitte, daß kein mißgestaltetes Kind am Leben bleiben dnrfte, mochte sich die unglückliche Mutter dagegen auflehnen oder nicht. Und das Zwölftafelgesetz machte diese Sitte zum Gebot. Aber auch gesunde nnd wohlgestaltete Kinder, namentlich weibliche Wesen, wurden von armen und reichen Leuten getötet, oder was noch schlimmer war, ausgesetzt — von jenen, weil sie die Armnt für das größte Unglück betrachteten, von diesen, weil sie nicht das Erbgut unter zu viele teilen wollten. Welchem traurigen Lose gingen solche armen ausgesetzten Wesen entgegen! Sklavenarbeit und Prostitution waren die regelmäßigen Folgen. Eingeschränkt wurde diese Unsitte von staatlicher Seite erst durch Augustus, während es auch zur republikanischen Zeit schon Geschlechter wie die sssus Mdia gab, die überhaupt keine Aussetzungen gestatteten. Als ein Verbrechen wurde die Aussetzung erst im vierten Jahrhundert n. Chr. bestraft, aber auch dann noch nicht völlig unterlassen. Bekannt ist, wie groß die väterliche Gewalt bei den Römern war: es war ein vollständiges Eigentumsrecht. Der Vater konnte jederzeit sein Kind verkaufen oder töten, und dieses Recht blieb bis ins zweite Jahrhundert u. Chr. hinein.
Die Geburt eines Kindes, das als lebensfähig anerkannt und behalten wurde, erregte in der engern wie weitern Familie ganz besondre Freude. In