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Maßgebliches und Unmaßgebliches
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Maßgebliches und Unmaßgebliches

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Maßgebliches und Unmaßgebliches

Reichsspiegel. (Landtagseröffnung und Ostmarkenvorlage in Preußen. An- fang der Etatsdebatte» im Reichstage.) ^ ^ ^7

Gegenwärtig gehn die Wogen der Neichspolitik einmal wieder recht hoch. Denn der Reichstag und der preußische Landtag stehn beide vor großen, entscheidenden Aufgaben, bei denen zugleich die Probe auf das Exempel der Blockpolitik zu machen ist. Die größte Spannung und Erregung ist durch die jetzt dem Abgeordnetenhause vorliegende Ostmarkenvorlage erzengt worden. Am 26. November wurde der Land­tag mit einer einfachen und nüchternen, streng geschäftsmäßigen Thronrede eröffnet, und schon eine Stunde später hielt das Abgeordnetenhaus seine erste Sitzung, um die bedeutungsvolle Ostmarkenvorlage entgegenzunehmen und ihre erste Begründung durch den Ministerpräsidenten z» hören. Die preußische Staatsregierung hat, wie von den meisten nationalen Kennern der Verhältnisse in den Ostmarken gefordert und erwartet wurde, die notwendigen Schritte getan, um die Durchführung des Ausiedlungswerks zu ermöglichen. Dazu gehört nicht nur die Auffüllung des An- siedlungsfonds, sondern auch die Einführung des Enteignungsrechts, soweit die An- siedlungskommission dessen zur Erfüllung ihrer Aufgabe bedarf.

Die Bewilligung neuer Mittel — es werden diesmal vierhundert Millionen gefordert — wird wohl innerhalb der nationalen Mehrheit von keiner Seite ernst­lich angefochten werden. Um so mehr sollte man sich darüber klar werden, wie sich die Wetterführung des Ansiedlungswerks ohne besondre Maßnahmen zum Schutz des gefährdeten Deutschtums gestalten würde. Das Ansiedlungsgesetz ist nach dem ursprünglichen Plan des Fürsten Bismarck aus einem ähnlichen Grundgedanken entstanden, wie ihn seinerzeit der Oberpräsident von Flottwell zu verwirklichen suchte. Der Plan ist nur denkbar unter der Voraussetzung eines wirtschaftlichen Übergewichts auf deutscher Seite. Solange der polnische Grundbesitz wirtschaftlich verlottert war, konnte der Gedanke des Auskaufs dieses Besitzes durch den Staat zugunsten neuer Besitzer deutscher Nationalität genügend erscheinen, um den Polen die Möglichkeit zu nehmen, ihren Zukunftsträumen auf preußischem Boden nach- zugehn. Aber die Voraussetzung trifft schon lange nicht mehr zu, ja sie stimmte schon im Jahre 1886 eigentlich nicht mehr mit der Wirklichkeit überein. Denn die wirtschaftliche Lage der Polen hatte sich schon wesentlich verbessert, und seitdem hat sie sich noch mehr gekräftigt. Die Polen verfügen heute über einen im all­gemeinen sicher und fest dastehenden Großgrundbesitz, über einen wohlhabenden steißigen Mittelstand und über eine zahlreiche, überaus genügsame Arbeiterschaft, endlich auch über eine ausgezeichnete Organisation, die es ihnen ermöglicht, die Kapitalkraft ihrer nationalen Gemeinschaft zu nationalen Zwecken m recht aus­gedehnter Weise auszunutzen. - , . .

Aus diesen Erscheinungen ist freilich bei uns mancher verkehrte Schluß gezogen worden. Man hat die wirtschaftliche Kräftigung des Polentums in unmittelbare Verbindung mit den gegen die polnischen Bestrebungen gerichteten Maßregeln der preußischen Staatsregierung gebracht und die Fortschritte des Polentums gelegentlich sogar als direkte Folgeerscheinungen dieser verkehrten Maßregeln hingestellt. Nun ^ägt ja zweifellos der preußische Staat eine gewisse Verantwortung für die un­erquicklichen Verhältnisse in den Ostmarken. Denn er hat — freilich zu einer Zeit, wo man für das eigentliche Wesen und die politische Bedeutung der Nationalität wenig Verständnis hatte — die Polen als völlig gleichberechtigte Staatsbürger aufgenommen und sie gewähren lassen, ohne an der Aufrechterhaltung ihrer nationalen Sonderbestrebungen Anstoß zu nehmen, solange sie nur den Staatsgesetzen äußerlich