Maßgebliches und Unmaßgebliches
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Maßgebliches und Unmaßgebliches
Reichsspiegel. (Zweiter deutscher Arbeiterkongreß. Prozeß Moltke-Harden.)
In Berlin hat in der letzten Woche der „zweite deutsche Arbeiterkongreß" getagt. Das ist die Vereinigung aller der Arbeiterverbände und Gewerkschaften, die auf christlichem und nationalem Boden stehn. Es ist ein erfreuliches Zeichen' daß dieser zweite Kongreß gegen den ersten, der seinerzeit in Frankfurt am Main abgehalten wurde, einen nicht unwesentlichen Fortschritt aufweist. Wie wichtig das ist, braucht kaum besonders betont zu werden. Man wird gewiß nicht wähnen dürfen, daß damit die Überwindung der Sozialdemokratie in sichre Aussicht gestellt ist. Da müssen noch ganz andre Faktoren mitwirken, und auch dann wird noch viel Zeit darüber vergehn. Aber die Loslösung des Arbeiterstandes von der Tyrannei und dem Terrorismus der Sozialdemokratie ist damit wenigstens angebahnt. Solange in den Kreisen der Arbeiterschaft der Glaube herrscht, daß nur in der Sozialdemokratie eine Vertretung der spezifischen Arbeiterinteressen gewährleistet ist, muß auch infolge des absolut verneinenden Charakters der sozialdemokratischen Parteitheorie der Staat in eine Stellung gedrängt erscheinen, die ihn im Gegensatz zu den Interessen der Arbeiter zeigt. Denn mit der Sozialdemokratie kann der Staat aus Gründen der Selbsterhaltung nicht Paktieren, und das Klassenbewußtsein der Arbeiter wird in seiner staatsfeindlichen Richtung fortwährend bestärkt. Der Staat hat trotzdem seine Pflicht gegenüber den berechtigten Interessen der Arbeiter erfüllt, aber ein Hindernis für fruchtbares Wirken und wahren Fortschritt bleibt die Feindseligkeit des Klassenbewußtseins der Arbeiter gegen den Staat dennoch. Und dieses Hindernis wird künstlich aufrecht erhalten durch den terroristischen Druck, zu dem der Parteifanatismus das natürliche Solidaritätsbedürfnis der Arbeiter gesteigert hat, und der mit allen Mitteln der Lüge, Verhetzung und Verdummung in der Preßtätigkeit und sonstigen Parteiagitation ausgeübt wird.
Dieser Bann mußte also erst durchbrochen werden, damit der Staat überhaupt w der Lage sein konnte, den Arbeiterinteressen ihren entsprechenden Platz in der modernen Staatsordnung anzuweisen. Denn der moderne Staat kann sich mit dem Prinzip einseitiger Fürsorge für eine bestimmte Klasse der Bevölkerung nicht begnügen; er muß auch die freie Mitarbeit dieser Klasse an dem Gemeinwohl und der Entwicklung des Staatsganzen fordern. Das Wachstum der Arbeiterorganisationen, die sich auf den Boden der bestehenden Staatsordnung stellen, gibt auch dem Staat und den andern Gesellschastsgruppen freie Hand, allen diesen »ragen unbefangner und mit der Aussicht auf positiven Erfolg näher zu treten, ^'t erst einmal die Möglichkeit gegeben, daß der Staat auf einen Kreis von Arbeiterorganisationen zählen kann, ohne mit seinen übrigen sozialen Pflichten in Konflikt zu kommen, so verliert auch die sozialpolitische Fürsorge den Charakter »er Wohltätigkeit, und die gesamte Sozialpolitik wird auf einen festern Rechtsvoden gestellt. Daß das ein wesentlicher Schritt zur innern Gesundung sein würde, wlro man wohl allgemein zugeben können.
^j..s . Kongreß bedeutet auch darin einen Fortschritt, daß es gelungen ist, die Die ^'^m^miischen Arbeiterorganisationen zur gemeinsamen Arbeit zu vereinigen. Konfessi Grundlage dieser Organisationen schließt die Gefahr in sich, daß die ftern« ^ trennendes Prinzip wirken; ihr nationaler Charakter kann zu einem
in d«« ^c." ^ P"rteigegensätze führen. Jetzt haben sich alle diese Bestrebungen w->is ^- ^ '""btsein" geeinigt. Das mag für viele sehr beängstigend klingen. >oeu wlr daran gewöhnt worden sind, den Begriff „Klassenbewußtsein der Arbeiter" Grenzboten IV 1907 gz