Ägypten im Jahre
von Otto Neuschler
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! achdem im vorigen Artikel auf Lord Cromers Plan eines lokalen internationalen gesetzgebenden Rates näher eingegangen wurde, von dein man nicht weiß, ob er jemals von seinem Nachfolger wieder aufgenommen werden wird, der aber zweifellos genug des ! Interessanten bietet, mnß nun die jetzige Znsammensetzung der ägyptischen Regierung kurz berührt werden. Diese besteht znrzeit aus dem „Gesetzgebenden Rat" und der „Generalversammlung".
Der Rat, die wichtigere von beiden Körperschaften, besteht aus dreißig Mitgliedern, von denen vierzehn, einschließlich des Präsidenten und des einen Vize- Präsidenten, durch Dekret des Khcdiven ernannt worden sind, während die sechzehn andern aus einer Wahl hervorgehn, die ein „Provinzialrat" abhält, dessen Mitglieder von den „Delegierten" der einzelnen Dörfer gewühlt worden waren.
Die „Generalversammlnng" wird gebildet aus dem gesetzgebenden Rat, zu dem noch die Minister und sechsundvierzig Notabeln treten, von denen elf die wichtigsten Städte, fünfunddreißig ländliche Distrikte vertreten, und die in ähnlicher Weise gewählt werden wie die gewählten Mitglieder des Rates.
Der Rat versammelt sich sechsmal im Jahre, die Generalversammlung mindestens einmal aller zwei Jahre.
Kein wichtiges, sich ans die Verwaltung beziehendes Gesetz oder Dekret kann ohne vorherige Vorlage an den Rat veröffentlicht werden. Der Rat kann die Regierung zu gesetzgeberischen Maßnahmen veranlassen. Der Staatshaushalt für das kommende Jahr und ebenso die Abrechnung für das abgelaufne müssen dein Rat vorgelegt werden.
Zur Einführung neuer direkter Steuern, Grundsteuern oder persönlicher Steuern muß die Zustimmung der Generalversammlnng eingeholt werden, wie sie auch bei öffentlichen Anleihen, bei mehrere Provinzen berührenden Kanal- Grenzboten III 1907 64