Russische Briefe
von George (Lleinow
7. Nach dem Staatsstreich eit meinem letzten Briefe sind äußerlich viele Veränderungen in Rußland vor sich gegangen. Die zweite Reichsduma wurde aufgelöst, ein Manifest verkündete am 3. (16.) Juni die Einführung eines neuen Wahlgesetzes, der Reichskontrolleur von Schwanebach mußte zu seiner großen Überraschung plötzlich aus dem Amte scheiden, und — am Kopf der Moskowskija Wjedemosti prangt nicht mehr das csteruM oenseo für die Auflösung der Duma, sondern es heißt: „Und nun vor allen Dingen muß dem Aufruhr ein Ziel gesetzt werden!" Der deutsche Leser wird wahrscheinlich das neue Wahlgesetz als das wichtigste aller dieser Geschehnisse betrachten. Tatsächlich wäre das aber eine Überschätzung seiner Bedeutung. Die Wahlrechtsünderung an sich hätte wohl die ihr zugedachte positive Bedeutung, wenn sie nicht zugleich den Sieg einer ganz bestimmten Gruppe aus der Gesellschaft über die Negierung darstellte, also wenn sie als Zeichen und Ausfluß der Stärke der Regierungsgewalt hingenommen werden könnte. Das Gesetz ist aber tatsächlich nicht das Werk einer tatkräftigen, weit- schciucnden Regierung, wie viele meinen, es ist ein vorläufiges Ergebnis des Kampfes einer verhältnismäßig kleinen Gruppe aus der Gesellschaft, die von Reformen nichts wissen will, gegen die zu Reformen geneigte Regierung. Darum darf auch das mit dem Gesetz verbundne Auftreten der Negierung nicht schlechthin als ein Zeichen erstarkender Regierungsautorität aufgefaßt werden. Es ist lediglich, wie schon gesagt, der augenblickliche Erfolg einer revolutionären Partei über eine andre, erkämpft mit Hilfe einer geschwächten Negierungs- gewalt. Das mag paradox klingen, ist aber tatsächliche Wahrheit. Nußland ist kein durch das Zusammenwirken der Gesellschaft und der Exekutive regierter Verfassungsstaat, worin sich die Regierungsautorität auf eine oder mehrere Politische Parteien im Lande stützt. Es ist heute, wie vor 1905, ein von der Bureaukratie selbstherrlich regierter Staat, worin allerdings die Regierung vom Grenzboten III 1907 36