Nochmals der höhere Verwaltungsdienst in Preußen
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urch Dilettantismus und durch Nepotismus ist also, wie ich gezeigt zu haben glaube, die innere Entwicklung des höhern preußischen Verwaltungsdienstes in den letzten drei Menschenaltern und sein gegenwärtiger Zustand bezeichnet. I Man hatte offenbar in den maßgebenden Kreisen schon früh vergessen, daß der höhere Verwaltungsdienst dank den unausgesetzten Bemühungen des Königs Friedrich Wilhelm des Ersten und seines Sohnes genau so ein besondrer, abgeschlossener Beruf geworden war wie etwa der höhere Justizdienst. Demgemäß hatte man auch das Verständnis für die einfache Wahrheit verloren, daß in der Verwaltung ebenso wie in jedem andern Berufe nur der geschulte Fachmann etwas gedeihliches leisten kann, oder mit andern Worten, nur jemand, der durch planmäßige Schulung die theoretischen und praktischen Kenntnisse und Fertigkeiten erworben und die Erfahrungen gesammelt hat, die der Verwaltungsdienst seinem Zweck und Wesen nach von seinen Angehörigen logischerweise nun einmal fordert. So erklärt es sich, daß man Laien und andre Dilettanten, denen diese Voraussetzungen für eine fruchtbringende Tätigkeit in der Verwaltung fehlten, ohne Bedenken in die wichtigsten Stellen nahm, und daß man immer bescheidner wnrde in den Anforderungen an das Wissen und Können der eigentlichen Verwaltungsbeamten. Der Nepotismus schadete dadurch, daß er die natürliche Auslese der Besten fast vollständig aufhob.
Und diese Entwicklung wirkte bedauerlicherweise weit über den preußischen Verwaltungsdienst hinaus.
Sie hat zunächst den Reichsdienst ergriffen. Auch dieser ist vom Dilettantismus und nach den Enthüllungen der letzten Monate über die Personalienwirtschaft in der Kolonialverwaltung und im Reichsamt des Innern auch voin Nepotismus angesteckt worden. Es kommt zum Beispiel auch hier vor, daß ein junger Assessor oder ein einseitiger Privatrechtsjurist dazu berufen wird, in einem der obern Reichsämter die schwierigsten Referate wahrzunehmen, obwohl ihm vielleicht jede Sachkunde und die bescheidensten Erfahrungen auf dem ihm anvertrauten Gebiet fehlen.
Im auswärtigen Dienst des Reichs herrscht gegenwärtig ebenfalls vielfach der Dilettantismus. In Preußen mußte nach zwei Kabinettsordern von 1327 und 1842 der Anwärter für die diplomatische Laufbahn unter allen Umständen das juristische Studium abgeschlossen und die erste juristische Staatsprüfung bestanden haben. Dann mußte er durch entsprechende Tätigkeit im Justizdienst die Reife für die zweite