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Maßgebliches und Unmaßgebliches
Maßgebliches und Unmaßgebliches
Reichsspiegel. (Der sächsische Wahlgesetzentwurf und die Parteien. Österreich und Italien. Nordamerika und Japan.)
Um die neue sächsische Wahlordnung ist der Kampf der Parteien schon hitzig entbrannt. Das Gros der Konservativen verhält sich der Hauptsache nach ablehnend, begreiflich vom Parteistandpunkt aus, da niemand gern die Macht aufgibt, die er lauge besessen und ausgeübt hat, aber egoistisch und darum kurzsichtig, weil diese tatsächliche Parteiherrschaft im Lande durchaus unpopulär und deshalb auf die Dauer unhaltbar ist; ja sie haben schon die Einbringung eines besondern Gesetzentwurfs zum Wahlrecht angekündigt, der freilich auf der andern Seite wenig Gegenliebe findet, weil er an der Unterscheidung zwischen städtischen und ländlichen Wahlkreisen festhält, und ihre Organe fordern Beweise für die Existenz einer konservativen „Nebenregierung", womöglich die Maßreglung des Beamten, der offen ausgesprochen hat, was alle Welt glaubt und sich zuraunt. Die Nationalliberalen sind klüger gewesen; sie haben zwar mancherlei an dem Entwurf auszusetzen, namentlich gefallen ihnen die Wahlen in den Kommunalverbänden nicht, weil sie fürchten, daß diese die Bedeutung der politischen Parteien verringern würden (was wahrhaftig kein Unglück wäre!); aber sie erkennen doch in dem Entwurf eine brauchbare Grundlage für die Erneuerung des Wahlrechts und wollen daran mitarbeiten. Entschieden auf den Boden der Vorlage haben sich die evangelischen Gewerkschaften gestellt, während die Sozialdemokratie natürlich wieder ihr Allheilmittel, das allgemeine, gleiche und direkte Wahlrecht empfehlen, das sie ganz sicher nicht durchsetzen werden, sie verspielen höchstens die Chancen, die auch ihnen die Vorlage bietet. Alles oder nichts! bleibt wie imnier ihre Parole. Die Regierung hat sich bisher durchaus zurückgehalten; sie hat die Parteien nur darauf aufmerksam gemacht, daß es mit der reinen Negation nicht getan sei, sondern daß, wer ihre Vorlage verwerfe, zu andern positiven Vorschlägen verpflichtet sei. So kann es kommen, daß der Entwurf von der Mehrheit des Landtags abgelehnt wird, und daß dann die Regierung die zweite Kammer auflöst. Ob dann die Neuwahlen für die Konservativen ausfallen würden, diese Frage wird niemand ohne weiteres bejahen wollen.
Die Reise des Freiherrn von Ährenthal nach Desto und Racconigi hat offenbar zu einer vollkommnen Verständigung zwischen Österreich und Italien geführt, „auch für die Zukunft". Diese Zukunft kann sich nur auf die Balkanhalbinsel beziehen, an der beide Mächte gleichmäßig interessiert sind. Was man in Österreich fürchtet und verhindern möchte und müßte, das ist die Festsetzung der Italiener in Albanien, denn dann würden sie beide Küsten des Adriatischen Meeres an dessen engster Stelle beherrschen, die seit dem Ende der Römerherrschaft niemals in einer Hand gewesen sind, und den Ausgang aus der Adria den Österreichern unter Umständen sperren können. Es wird also alles darauf ankommen, daß beide Staaten auf eine politisch-militärische Ausbreitung nach dieser Seite verzichten, wozu die überaus schwierigen Verhältnisse dieses rauhen, von einer unbezähmbaren, tapfern, wenn auch in sich vielgespaltnen Bevölkerung bewohnten Gebirgslcmdes ohnedies raten, und sich mit friedlichen Einwirkungen auf die Kultur dieser Stämme begnügen. Die Italiener haben dort in der letzten Zeit eine Reihe wirtschaftlicher Unternehmuugeu und italienischer Schulen ins Leben gerufen, wie denn überhaupt ihr Einfluß im ganzen türkischen Orient gestiegen ist, seitdem die Schirmherrschaft über eine Anzahl kirchlicher Institute infolge des französischen Kirchenstreites auf Italien über-