Nochmals der höhere Verwaltungsdienst in Preußen
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! ie 1903 hat die Negierung auch jetzt ihr Bestreben, den Eintritt der Juristen in die Verwaltungslaufbahn zu erleichtern, damit begründet, daß es sonst nicht möglich sei, solche Beamte in genügender Anzahl zum Übertritt in die Verwaltung zu bewegen. ! Demgegenüber muß es eigentümlich berühren, daß amtliche Angaben über die Zahl der höhern Justizbeamten in der allgemeinen Verwaltung nicht bekannt geworden sind. Man hat danach sowohl in der Kommission des Herrenhauses als in der des Abgeordnetenhauses gefragt, aber aus keinem der beiden Kommissionsberichte ergibt sich, daß diese Frage beantwortet worden ist. Wahrscheinlich ist es geschehen, aber man hat dafür gesorgt, daß nichts in den Bericht gekommen ist. Aus alle Fälle läßt also dieser Vorgang tief blicken. Ich muß jedenfalls dabei bleiben, daß die Verwaltung schon bisher mit Juristen geradezu überschwemmt worden ist. In Zukunft wird der Zufluß aber noch weit stärker werden. Man wird schon wegen der Verschlechterung der juristischen Vorbildung der zukünftigen Verwaltungsbeamten später gezwungen sein, mehr Juristen zu übernehmen, wie die Regierung mit anerkennenswerter Offenheit nun selbst zugestanden hat.*) Und diese Entwicklung wird durch eine Bewegung unter den Juristen selbst sehr gefördert werden. Einem aufmerksamen Beobachter mußte es schon längst auffallen, daß die Herren Kollegen von der Justiz in den letzten Jahren eifrig bemüht waren, die Verwaltung für sich zu erobern — indem man bei jeder Gelegenheit der Verwaltung klar zu machen suchte, daß sie nichts besseres tun könne, als möglichst viele Juristen unter ihre Beamten aufzunehmen. Dieser Gedanke ging zum Beispiel wie ein roter Faden durch die Verhandlungen des 25. Deutschen Juristentags über die Neuordnung des juristischen Vorbereitungsdienstes in Deutschland. Seiner Begründung war ferner gewidmet ein wissenschaftlicher Vortrag des damaligen Vortragenden Rats im Justizministerium, jetzigen Oberlandesgerichtspräsidenten Vierhaus worin er geradezu vorschlug, weniger beschäftigten Amtsrichtern auf dem Lande einzelne Verwaltungsgeschäfte zu übertragen, natürlich nur, um der Bevölkerung entgegenzukommen und die mit Arbeit überhäuften Landräte zu entlasten. Vor allem standen fast alle juristischen Landtagsmitglieder, die sich bei der Beratung der
*) Begründung des Entwurfs von 1905, S. 10.
Gerichtsbarkeit und Verwaltungshoheit. Verwaltungsarchiv, Bd. 11, S. 222 ff.