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Über Machtfragen
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Nochmals der höhere Verwaltungsdienst in Preußen

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keiner falschen Illusion hingeben, muß dafür aber mit allen Kräften danach streben, die deutsche Flotte auf einer Höhe zu erhalten, die auch dem starken Gegner seinen Einsatz bei einem Vergewaltigungsversuche zu groß erscheinen läßt. Darauf beruht der Weltfriede, namentlich für Europa. Wenn im ver­flossenen Jahre in England, in den Vereinigten Staaten und in Japan betont worden ist, daß die Flotten in der bisherigen Stärke erhalten, d. h. erneuert werden müßten, so dürfte der Grund dafür weniger in der Rücksicht auf den nötigen Schutz der erweiterten Handelsbeziehungen zu suchen sein als vielmehr in dem Ausblick auf die Möglichkeiten der Weltlage, deren Entscheidungen zur See ausgekämpft werden müßten. Für jeden, der zu sehen versteht, verspricht das englisch-japanische Bündnis keine ewige Dauer. England könnte dann leicht in die Lage kommen, daß ihm die Unterstützung Deutschlands in Ostasien nicht unangenehm wäre; denn beide haben dort gleiche Interessen. Es würde schon aus diesem Grunde praktisch unklug sein, wenn England den Versuch unternehmen wollte, die deutsche Flotte zu vernichten.

Nochmals der höhere Verwaltungsdienst in Preußen

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> ie sich aus meiner frühern Darstellung in den Grenzboten (1906, Heft 6 und 7) ergibt, war es in Preußen im vorigen Jahr­hundert schon recht bald dahin gekommen, daß sich in der Ver­waltung überall, in den Zentral- wie in den Provinzial- !und den Kreisbehörden in steigendem Umfang ein verderblicher Dilettantismus oder sagen wir in ehrlichem Deutsch: ein verderbliches Pfuscher­und Stümpertum breit machen konnte, das verkörpert wurde durch vollständige Laien auf dem Gebiete der Verwaltung, durch einseitige Privatrechtsjuristen und durch ungenügend ausgebildete Verwaltungsbeamte, denen namentlich die für sie unerläßliche persönliche Anschauung vom praktischen Leben immer mehr abhanden gekommen war.

Jede Neuordnung des Verwaltungsdienstes, an die man endlich nach langem Zögern Mitte der siebziger Jahre heranging, hätte also dieses Pfuscher­und Stümpertum rücksichtslos hinwegräumen müssen. Aber das Gesetz von 1879, das die Reform bringen sollte, hat umgekehrt die bestehenden Miß­stände fast für ein weiteres Menschenalter geradezu gesetzlich festgelegt. Indem es nur für wenige Stellen, zu denen die leitenden nicht gehörten, eine be­sondre Vorbildung forderte, gestattete es auch weiterhin, gerade in die wichtigsten Stellen des höhern Verwaltungsdienstes Laien hineinzunehmen. Vollends seine Bestimmungen über die Aufnahme von Juristen in die Ver-