T>ie Rüstungen in Italien
er englische Abrüstungsvorschlag, der auf der Haager Konferenz im Juni dieses Jahres beraten werden soll, steht im Vordergrund allen politischen und militärischen Interesses und ist schon oft von den verschiedensten Standpunkten aus beleuchtet worden. Aber die jüngste Zusammenkunft der Könige von Italien und England in Gaeta hat diesem Thema wieder einiges neue Interesse verliehen, und insbesondre sind die allgemeinen Erörterungen auch auf die Frage gerichtet, ob König Viktor Emanuel für die britischen Vorschläge gewonnen ist, oder in welchem Maße seine Negierung geneigt sein dürfte, sich im Haag an einer Diskussion über die Beschränkung der militärischen Rüstungen zu beteiligen? Leute, die immer alles besser wissen und ihre Informationen angeblich aus der zuverlässigsten Quelle beziehn, wollen auch diesmal wieder feststellen können, daß die englische Politik in Gaeta einen vollen Sieg errungen habe, und daß in der Frage der Abrüstung Italien und Großbritannien denselben Weg gehen werden. Uns scheinen diese Ausstreuungen, trotz der Bestimmtheit, mit der sie verbreitet werden, weder zuverlässig noch glaubwürdig. Italien kann im ureigensten Interesse überhaupt an keine wesentliche Verminderung seiner militärischen Ausgaben denken, wenn anders es nicht immer mehr ins Hintertreffen gegenüber seinen Verbündeten und großen Nachbarn im Westen und Osten gelangen will. Gerade die letzten aber sind es, wie wir später noch näher sehen werden, die entgegen allen Vertuschungsversuchen der Offiziösen den italienischen Machthabern das größte Kopfzerbrechen verursachen und die Möglichkeit einer auch nur beschränkten Abrüstung geradezu ausschließen. Diese Gedanken lassen sich überdies auch bei den verschiednen Reden, die der jetzige Kriegsminister Viganö in der Kammer bei der Vertretung der von ihm beantragten Heereskredite gehalten hat, ohne besondern Scharfblick zwischen den Zeilen herauslesen. Und wenn man nun noch dazu das Programm durchsieht, das der Minister erst kürzlich für die Verwendung außerordentlicher Mittel zum Wohle der Landesverteidigung in der Höhe von
Grenzboten II 1907 43