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Gin Uomvendium der Rechtswissenschaft sür Laien
wv er sie findet. Nur törichte Beschränktheit kann behaupten, allein in Berlin sei für Deutsche ein Leben des Lebens wert zu führen. Berlin wird niemals eine Stätte ruhigen Genießens werden, weder in materieller noch in geistiger Beziehung. Selbst die Ausländer, wenn sie auch in noch immer größerer Zahl kommen mögen, werden hier stets ganz überwiegend praktischen Zwecken nachgehn. Zum Belustigungsfeld für internationale Globetrotter hat Berlin, ganz abgesehen von andern Eigenschaften, schon seiner geographischen Lage wegen nicht das Zeug. „Arbeit!" lautet das harte Gesetz, das die Natur dieser Stadt schou iu die Wiege gelegt hat; Arbeit ist allezeit Berlins schönster Ruhmestitel gewesen, und auch als Neichshcmptstadt wird es in diesem Zeichen der ganzen deutschen Nation ein Vorbild bleiben, dessen weithin strahlendes Licht einzelne dunkle Flecken nicht mindern können.
Gin Kompendium der Rechtswissenschaft sür Kaien
> aum ein andrer Band der verdienstvolleu Hinnebergschen Sammlung*) wird so allgemein willkommen geheißen werden wie der dritte der unten genannten. Über die orientalischen Religionen zum Beispiel findet der Laie das Notwendigste in einer guten Weltgeschichte, über die orientalischen Literaturen belehren zahlreiche Litcraturgeschichten, aber ein Kompendium der Rechtswissenschaft, das nicht für Studierende dieses Fachs abgefaßt, das allgemein verständlich und sogar anziehend geschrieben wäre wie das vorliegende, dürfte es bisher uicht gegeben haben; und doch will sich auch der gebildete Laie über diese hochwichtige, in alle Lebensverhältnissc eingreifende, heute in allen ihren Teilen praktisch und theoretisch heftig umstrittene Materie unterrichten. Der stattliche und schöne Quartband hilft also einem wirklichen Bedürfnis ab. Rudolf Stammler führt in das schwierige und vielverzweigte Gebiet ein mit einer Abhandlung über das Wesen des Rechts nnd der Rechtswissenschaft. Den Ansichten der drei Schulen: der uaturrechtlichen, der historischen und der materialistischen stellt er seine eigne gegenüber, die er vor elf Jahren in dem Buche: „Wirtschaft nnd Recht nach der materialistischen Geschichtsauffassung" ausführlich begründet
Die Kultur der Gegenwart, herausgegeben von Paul Hinneberg. Z.Teil der Abteilung III, 1: Die orientalischen Religionen; 9 Mark. — 1. Teil der Abteilung VII: Die orientalischen Literaturen mit Einleitung: Die Anfange der Literatur und die Literatur der primitiven Völker: 12 Mark. — 2. Teil der Abteilung VIII: Systematische Rechtswissenschaft! 16 Mark. Berlin und Leipzig, B. G. Teubner, 1906. Siehe das 17. Heft 1906 und das S. Heft 1907 der Grenzboten.