208
Maßgebliches und Unmaßgebliches
Erstens dürften vor dem Konzerte und während der Pansen weder Speisen noch Getränke verabreicht werden. Zweitens müsse er sowohl als erster wie als letzter auftreten. Drittens wünsche er, daß die beiden ersten Stuhlreihen nur von schönen jungen Damen eingenommen würden, da es ihm fatal sei, während des Spieles häßliche oder alte Gesichter sehen zu müssen. Viertens hätten sämtliche Damen vorher den Fächer beiseite zu legen, denn nichts sei störender als das Auf- und Niederklappen von einigen Dutzend Fächern. Fünftens dürfte keiner der Herren während seines Spieles Tabak schnupfen, und sechstens rechne er darauf, daß niemand mit Mu Äs mills llsurs parfümiert sei, denn davon bekomme er die fnrcht- barsten Kopfschmerzen.
Die Erfüllung dieser Bedingungen konnte ihm der Hofrat zusichern, und nach einigem Hinundherverhandeln wurde der Tag des Konzerts festgesetzt. Als die Stunde herankam, wo es seinen Anfang nehmen sollte, waren die Zuhörer vollzählig versammelt, von den Mitwirkenden fehlte nur Amadeus Quietschky. Man war in großer Verlegenheit und sandte schließlich einen Bedienten in seine Wohnung, der jedoch mit dem Bescheid zurückkehrte, der Meister sei nicht zu Hause gewesen. Man mußte wohl oder übel weiter warten.
Endlich — es war etwa zwei Stunden später — erschien der große Mann und erklärte mit heitrer Miene, er komme geradeswegs aus dem Klassigschen Kaffeehause, wo er Mittwochs immer seine Tarockpartie habe. Leider habe er neulich nicht daran gedacht, sonst würde er für das Konzert einen andern Tag gewählt haben. Ob ein zuverlässiger Mann zur Stelle sei, der seine Geige holen könnte? Die jüngern Herren der Gesellschaft stritten sich um die Ehre, dem Maestro ihre Dienste anzubieten, und der Glückliche, dem Quietschky schließlich den Schlüssel zu seiner Wohnung anvertraute, wurde von allen nach Gebühr beneidet.
(Fortsetzung folgt)
Maßgebliches und Unmaßgebliches
Reichsspiegel. („Gehalt des Staatssekretärs." Fragen der Geschäftsordnung. Sozialpolitische Debatten. Aus dem preußischen Abgeordnetenhause.)
Wenn jemand zufällig, ohne die parlamentarischen Gebräuche der Gegenwart zu kennen, hört, daß der Reichstag wochenlang über das Gehalt eines Staatssekretärs debattiert hat, so wird ihni das gewiß zunächst unbegreiflich sein. Macht man ihm dann klar, daß dies die Form ist, in der der Reichstag seine sozialpolitischen Wünsche und Ansichten zu äußern pflegt, so wird ihm zwar die Sache etwas verständlicher erscheinen, aber es bleibt auch dann noch die verwunderte Frage übrig, warum diese Ansichten und Wünsche nicht in eine präzisierte, für den Gesetzgeber brauchbare Form gebracht und an der Stelle, wohin sie gehören, erörtert werden. Auf solche Frage muß man freilich die Antwort schnldig bleiben. Man könnte höchstens sagen, daß dem Reichstage ja alljährlich eine große Zahl von Anträgen und Anfragen vorliegt, worin alles enthalten ist, was an präzisierbaren Wünschen innerhalb der Volksvertretung festgestellt werden kann. Dann wird aber der andre erst recht fragen: Warum muß denn das alles beim „Gehalt des Staatssekretärs" noch einmal breitgetreten werden? Und darauf muß man vernünftigerweise die Antwort schnldig bleiben. Die einzige Erklärung liegt in der tyrannischen