Die Hilfswissenschaften der Volkswirtschaftslehre
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Umstandest daß Besitz und Bildung zu erhöhter Verantwortlichkeit vor dein Gesetz führen.
Die Überzeugung davon, daß gleiches Recht gesprochen werde für Arm lind Reich, Hoch und Gering, darf unserm Volke nun und nimmer verloren gehn. Es ist Gott sei Dank so, aber das Volk muß auch wissen, daß es so ist, sonst bleibt alles übrige soziale Wirken vergebens. Gustav Iauck
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Die Hilfswissenschaften der Volkswirtschaftslehre
von Dr. M-, Bernhard Hecke
ie Grenzboten haben wiederholt die Frage der Vorbildung der Juristen, besonders der Verwaltuugsbeamten erörtert^) und immer betont, daß die Staatswisscnschaften mehr berücksichtigt werden müßten, daß man eingehende Kenntnis des wirtschaftlichen Lebens fordern müsse. Die Bestimmungen für die juristischen Prüfungen enthalten zwar auch die Vorschrift, daß ein gewisses Maß staatswissenschaftlicher Kenntnisse nachgewiesen werden solle. Was aber helfen solche Bestimmungen, wenn es an Interesse fehlt? Volkswirtschaft liege zu fern, sei zu theoretisch oder gar trocken, so lautet das Urteil manches Studierenden. Ohne Volkswirtschaftslehre aber ist eiu Eindringen in die Rechtswissenschaft nicht möglich, und Volkswirtschaftslehre kann nicht Leben gewinnen ohne ihre Hilfswissenschaften. Zu den Hilfswissenschaften gehören unter andern: Landwirtschaftslehre, Technologie der Industrien und der Gewerbe. Die Vorlesungsverzeichnisse der meisten Universitäten führen unter andern: folgende Gebiete an: Ackerbaulehre, Obstban, Forstwirtschaft, Maschinenlehre, Exkursionen nach Fabriken, Technologie. Nimmt nun ein Jurist das Studium der Staatswissenschaften ernst, nimmt er alles wahr, was ihn: die Universität bietet, so stellen sich gar bald strenge Kritiker ein: er sei charakterlos, zersplittere seine Kräfte, solle doch lieber bei dem Rechtsstudium bleiben. Solche Kritik kann natürlich auf die jüngern Studenten nicht ermutigend wirken. Wohl jeder Dozent der Volkswirtschaft wird seinen Hörern vortragen, daß als Hilfswissenschaften der Nationalökonomie technische Fächer in Betracht kommen, ja daß sie unentbehrlich sind. Auch alle Lehrbücher der Volkswirtschaft euthalteu diesen Hinweis. Carl Jentsch sagt darüber sehr richtig in der soeben erschieneneu neuen Auflage seiner Grundbegriffe und Grnnd- züge der Volkswirtschaft'"-)- „Soll die Wirtschaft eines Volkes dargestellt werden, so müssen zunächst alle seine Prodnktions- und Erwerbszweige dnrchgenommen werden: Land-und Forstwirtschaft, Bergban, Gewerbe, Großindustrie, Handel. Und spielen die Millionen, die die heutigen französischen Maler durch den Verkauf ihrer Bilder nach Amerika lösen, nicht auch eine Rolle im französischen
Jahrgang 1903, Nr. 4 und S. Jahrgang 1904, Nr. 50 und 51. Leipzig, Fr. Wilh. Grunom, 1906. Seite 12. Grcnzbvten II 1907 9