Socialdemokratie und Gericht
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vlauge i» einem Volke noch das Vertrauen zu seinen Gerichten wohnt, die Masse des Volkes noch daran glaubt, es werde im Staate unabhängig Recht gesprochen, so lange wird es nicht zum gewaltsamen Umsturz kommen, denn das Gefühl der Rechtssicherheit und Rechtsgleichheit ist auch für den, der wenig oder nichts besitzt, ein zu hohes Gut, als daß er es hergeben möchte, wenn ihn auch die Nevolutiousschnrer durch noch so glänzende Verheißungen zu ködern suchen. In voller Erkenntnis dieser Tatsachen hat sich die Sozialdemokratie seit vielen Jahren schon emsig und systematisch bemüht, das Vertrauen der breiten Volksmassen zu den Gerichten zu untergraben. Sie hat dabei die bei uns bestehenden Garantien für die richterliche Unabhängigkeit, für eine nur nach Recht und Gesetz fragende Rechtsprechung teilweise überhaupt verschwiegen, teilweise diese Garantien als bloß auf dem Papier stehend hingestellt. Auf der andern Seite hat sie einzelne ihr geeignet erscheinende Rechtsfülle aus der großen Zahl der tagtäglich ergehenden Entscheidungen herausgegriffen und an ihnen zu beweisen versucht, daß Willkür herrsche, daß vor Gericht die Kleinen bedrückt, die Großen begünstigt würden. Sie hat es sich dabei ungemein leicht gemacht, indem sie das einfache, nur freilich auch recht gewissenlose Rezept befolgte, jedem, der sich mit Klagen über solche angebliche Bedrückung an sie wandte, sofort beizupflichten. Nun gibt es immer eine sehr große Zahl solcher Lente, die glauben, es sei ihnen Unrecht geschehen, natürlich in jedem Staatswesen, mögen seine Einrichtungen noch so gut sein. Der oberste Satz unsrer Rechtspflege: Niemand kann in eigner Sache Richter sein, gründet sich auf die alte Erfahrung, daß der Wunsch, selbst im Recht zu stehen, den Einzelnen meist unfähig macht, unbefangen den eignen Standpunkt und den des Gegners abzuwägen. Diese einfache Wahrheit wird von der Sozialdemokratie mit vollem Bewußtsein außer acht gelassen, es wird jedem wirtschaftlich Schwachen, der sich durch einen Richtcrsprnch benachteiligt meint, ohne Prüfung des Sachverhalts Recht gegeben uud ihm gesagt, daß er nicht Recht bekomme, liege nur daran, daß wieder
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