Treuhänder und Treuhandvereiniguugen
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Fecht- und Gelenkübungen, militärische Exerzitien, systematische Marschübungen und anregende Ausflüge im Freien — beschäftigt und dadurch ihre körperliche und geistige Entwicklung gefördert werden, womit dem zügellosen Treiben und der zunehmenden Verrohung der Jugend in wirksamster Weise entgegengetreten werden könne". Der erste Knabenhort zählt gegenwärtig etwa dreihundert Knaben im Alter von neun bis zwölf und vierzehn Jahren; der Unterricht und die körperliche Ausbildung werden in drei großen Sälen und im Freien geleitet, und die Übungen gipfeln in einem Kvmpagnieexerzieren, wozu vier Kompagnien gebildet und zn einem Bataillon zusammengestellt werden. Zu Zug- und Kompagnieführern werden zehn- bis zwölfjährige Knaben bestimmt, während die Stelle des Bataillonskommandeurs von einem vierzehnjährigen Knaben eingenommen wird. Sämtliche Knaben sind uniformiert, sie tragen Matrosenblusen und Schiffskappen mit Abzeichen an den Ärmeln.
Wir sind damit am Ende unsrer Ausführungen- Sie haben zeigen sollen, wie verschiedentlich eine der größten Fragen der Gegenwart, die im engsten Zusammenhange steht mit der Wehrkraft der Völker und den Interessen der Landesverteidigung, beurteilt, behandelt nnd gelöst wird. Und sie haben auf die Notwendigkeit hinweisen wollen, daß, ob Großmacht oder Kleinstaat, jede Regierung innerhalb der Grenzen ihrer Möglichkeit die Pflicht hat, zu prüfen, wie die heranwachsende Jugend am zweckmäßigsten militärisch vorgebildet werden kann.
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Treuhänder und Treuhandvereinigungen
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uistreitig die sicherste Kapitalanlage ist die in guten Hypotheken. Diese gewähren eine höhere Verzinsung als Sparkasseneinlagen und bieten in weit geringerm Maße die Möglichkeit, Verluste zu bringen, als etwa die Anlage in Wertpapieren. Doch zwei Nachteile haben Hypotheken: sie können nicht so bequem übertragen werden wie Wertpapiere und lauten überwiegend auf größere Beträge. Um auch dem kleinen Sparer die Beteiligung an dieser sichern Anlage zu ermöglichen, sammeln, neben andern ähnlichen Instituten, die Hypothekenbanken durch Ausgabe von Pfandbriefen in Stücken bis zu fünfzig Mark hinab das Kapital und leihen es in größern Beträgen hypothekarisch aus. Die Pfandbriefe ermöglichen den Inhabern, jederzeit ihre Forderung durch Verkauf der Papiere weiter zu übertragen. Zum Schutze der Pfandbriefinhaber trifft das Reichshypothekenbankgesetz vom 13. Juli 1899 weitgehende Bestimmungen. Der Betrieb der Hypothekenbanken ist konzessionspflichtig, die Banken bedürfen zur Ausübung ihres Geschäftsbetriebes der Genehmigung des Bundesrats. Ihr Geschäftskreis ist eng begrenzt auf nur wenige sichre Geschäftszweige. Damit
GrenMen I 1907 46