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Zur Geschichte der algerisch-marokkanischen Grenze
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Das Lnde des Deutschen Bundestags

herrscht noch immer eine sich über alle Rechtsgrundsätze hinwegsetzende Jnter- essenpolitik. Von vielen wird deshalb das ganze Vorgehen der stolzen Euro­päer gegenüber den Eingebornen der auf einer niedrigern Kulturstufe stehenden Länder überhaupt für ein Unrecht erklärt. Um solche politische Sentimentali­täten aber kümmert sich die immer ruhig und unaufhaltsam fortschreitende Kultur nicht; wer sich den allgemeinen Gesetzen der emporstrebenden Ent­wicklung zu widersetzen versucht, muß untergehu und verschwinden. In dieser Lage ist Marokko, dessen unsichre, halbbarbarische Zustände durchaus eine Änderung verlangen. Auf friedlichem Wege solche Reformen durchzuführen wird sich aber erst als möglich erweisen, wenn die fanatisch freiheitsliebenden, kriegerischen Marokkaner wirklich über die politische Selbständigkeit ihres Reiches beruhigt sein können.

Das Ende des Deutschen Bundestags

von Gtto Uuntzemüller in Berlin-Schöneberg

>n den Geschichtswerken, die von den Ereignissen des Jahres 1866 erzählen, findet man wenig über das Ende des Deutschen Bundes­tags. Man liest fast nur, daß der Bundestag kurz vor dem Einrücken der Preußen in Frankfurt am Main nach Augsburg übersiedelte lund dort am 24. August 1866 in Anwesenheit von nur noch sieben seiner ursprünglich 39 Mitglieder seine letzte Sitzung abhielt. Und doch ist es nicht uninteressant, zu wissen, wie sich die letzten Tage der unglücklichen Schöpfung des Wiener Kongresses von 1815 gestaltet haben.

Tatsächlich war der durch die Wiener Bundesakte vom 8. Juui 1815 er­richtete deutsche Staatenbund schon am 14. Juni 1866 aufgelöst, nachdem Preußen infolge der Annahme des von ihm als bundeswidrig bezeichneten österreichischen Mobilisierungsantrags den bisherigen Bundesvertrag für ge­brochen und seinen Austritt aus dem Bunde erklärt hatte. Österreich hatte zwar gegen diese Erklärung Preußens sofort Protest eingelegt mit der Be­gründung, daß der Deutsche Bund ein unauflöslicher Verein sei, aus dem der Austritt keinem Mitgliede freistehe, und die übrigen Bundesstaaten waren am 16. Juni diesem Proteste beigetreten, allem die Entscheidung lag schon bei den Waffen. Am 21. Juni erklärten Oldenburg und Lippe-Detmold ihren Aus­tritt aus dem Bunde. Am 25. Juni folgten Anhalt, Schwarzburg-Sonders­hausen und Waldeck, am 29. Juni Schwarzburg-Rudolstadt, Schaumburg-Lippe, Hamburg, Bremen und Lübeck, am 2. Juli Sachsen-Koburg und Gotha mit den beiden Mecklenburg, am 5. Juli Sachsen-Weimar, am 26. Juli Sachsen- Meiningen, am 2. August Baden und am 4. August Braunschweig. Die