Großherzog Friedrich von Baden in Versailles
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roßherzvg Friedrich hatte es bei der Aufrichtung des Norddeutschen Bundes mit tiefem Schmerz empfunden, daß Baden draußen blieb. Die Erfahrungen des Jahres 1866 hatten ihn überzeugt, daß Badens Zukunft nur durch eine organische Verbindung mit Preußen, möglichst zugleich durch eine territoriale .nung zu sichern sei, bei der ein abermaliges Versagen des preußischen Schutzes, wie im Juni 1866, ausgeschlossen wäre. Dieser Wunsch, die Zu- unft Badens gleichsam „unter preußischen Kanonen" sicher zu stellen, mag damals auch, wie es sehr naheliegend war, zu einer Anregung verdichtet Mben, durch eine anderweite Verteilung südwestdeutscher Ländergebiete eine unmittelbare nachbarliche Angrenzung Badens an Preußen herzustellen. Bis- warck lM, wie er im zweiten Bande seiner „Gedanken und Erinnerungen" ^tteilt, diese durch Roggenbach beim Friedensschluß mit Baden an ihn heran- äetretne Anregung „g, Umins abgelehnt", weil er darin „einen Mangel an Augenmaß für die Zukunft und eine Verdunkelung des Blicks durch badische Hauspolitik" gefunden habe. Ob Noggenbach diese Sondierung des preußischen "nisters im Auftrage und mit Wissen seines Souveräns vorgenommen oder "ur seiner eignen Eingebung dabei gefolgt ist, läßt Bismarck selbst zweifelhaft; "ach den Erfahrungen bei dem Ausbruch des Krieges und bei der Aussicht auf einen Südbund unter österreichisch-französischem Protektorat waren solche Wunsche auf badischer Seite, wo man damals befürchtete, das Opfer einer "hrisch-österreichischen Verständigung zu werden (Vertrag von Ried!), durchaus . ^reiflich. Im übrigen aber war nicht Roggenbach, sondern der am 27. Juli U! das Amt getretne Ministerialpräsident von Freydorf der amtliche Unterhändler Friedens mit Preußen, dem der zum Ministerpräsidenten ernannte praktische und kluge Mathy, dessen Name immer in hohen Ehren genannt werden muß, wenn es sich um die Geschichte des deutscheu Werdens handelt, kaum einen Elchen Auftrag erteilt haben würde. Roggenbach der im Frühjahr, nach dem Grenzboten III 1906 79