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Maßgebliches und Unmaßgebliches
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Maßgebliches und Unmaßgebliches

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Maßgebliches und Unmaßgebliches

Reichsspiegel. (Der Schwarze Adlerorden für den Minister Studt. Die Be­trachtungen über „die ungenügende politische Information des Kaisers". Von der Marine. Die artilleristische Küstenverteidigung der Ostsee. Die Auslösung der Duma. England in Ägypten.)

Die Verleihung des Schwarzen Adlerordens an den Kultusminister hat dank der sommerlichen Stille und der um diese Jahreszeit meist lückenhaften Besetzung der Zeituugsredaktionen eine reichliche Flut redaktioneller Weisheit über die angeblich ungenügende politische Informierung des Kaisers zutage gefördert. Der Kaiser wird darin als ein Fürst geschildert, der sich für alle möglichen Dinge auf allen Ge­bieten des öffentlichen Lebens interessiert, sich über vieles auch sehr unterrichtet zeigt, aber in seiner eigentlichen Berufstätigkeit als Monarch politisch schlecht in­formiert ist. Gefolgert wird das sowohl aus der Ordensverleihung als aus dem begleitenden Handschreiben, das dem Minister ein großes Verdienst um das Zustandekommen des Schulgesetzes zuerkennt. Über Ordensverleihungen zu diskutieren, hat ebensowenig Sinn wie die Erörterungen zu der völlig unmotiviert aufge­worfnen Amnestiefrage. Hat die Krone das verfassungsmäßige Recht der Ordens­verleihung und der Begnadigung, so kann eine Polemik über den Gebrauch, den sie davon macht, höchstens dann als gerechtfertigt angesehen werden, wenn durch den Gebrauch oder Nichtgebrauch ein öffentliches Interesse wirklich schwer geschädigt wird. Es gibt wenig Akte der Krone wie überhaupt Regierungsakte, die nicht einer recht verschiednen, gegensätzlichen Beurteilung unterliegen. Auch Kaiser Wilhelm der Erste hat mehrfach den Schwarzen Adlerorden verliehen, ohne daß Fürst Bismarck damit einverstanden war, die einzelnen Vorgänge haben jedesmal zu bemerkenswerten Friktionen geführt; die Beurteilung, ob der verewigte Kaiser dabei richtig oder unrichtig gehandelt hatte, ist je nach dem Standpunkte des Beurteilers verschieden ausgefallen. — Die Absicht, die Befriedigung über den end­lichen Abschluß des Schulgesetzes durch die Verleihung des Schwarzen Adlerordens «n den Kultusminister zum Ausdruck zu bringen, scheint sehr früh bestanden zu haben, ledenfalls schon vor der Debatte im Herrenhause. Wenn nun aber diese Aus- Zeichnung direkt an das Schulgesetz anknüpfte, so war es doch kaum anders möglich, als die Verdienste des Ministers um das Gesetz in der begleitenden Order zur Anerkennung zu bringen. Der Gedanke beruht ausschließlich auf der persönlichen Initiative des Monarchen, nicht auf amtlicher Anregung. War der Kaiser aber einmal dazu entschlossen, so wäre es für den Ministerpräsidenten eine schwierige Aufgabe gewesen, die Auszeichnung eines Kollegen zu widerraten. Für diesen hätte ein solcher Einspruch des Ministerpräsidenten als oonsilium g,bsuuäi gelten müssen, das A ^ Anerkennung des Monarchen in schwerem Gegensatz gestanden hätte. Es ^st für den Ministerpräsidenten in Preußen von jeher eine heikle Sache gewesen, Krone auf dieser ihrer eigensten Domäne entgegenzutreten, zumal wenn es sich um einen Kollegen handelt. Die Geschichte der Bismarckischen Zeit lehrt, daß ?uch ein in Ordensverleihungen im allgemeinen sehr zurückhaltender Monarch wie Kaiser Wilhelm der Erste darüber zu Differenzen mit seinem ersten Berater ge­gangen konnte. Daß aber mit solchen Erörterungen, wie sie jüngst in der Presse Itatl

irattgefimden haben, eher das Gegenteil der beabsichtigten Wirkung erzielt wird — darüber sollten sich die Verfasser solcher Artikel doch nachgerade klar sein. Selbst- """ständlich verteilt sich das Verdienst des schließlichen Erfolges bei einer politischen wn wie das Schulgesetz auf eine ganze Reihe von Personen, namentlich ist