Der dritte panamerikanische Kongreß und die Drago-
doktrin
!N der zweiten Hälfte des Monats Juli soll der dritte Panamerikanische Kongreß in Rio de Janeiro zusammentreten. Die Tatsache, daß Mr. E. Noot, der Staatssekretär der Vereinigten Staaten von Amerika, persönlich daran teilnehmen will, und der ^Umstand, daß man den Zusammentritt des Haager Friedenskongresses verschoben hat, um den Nationen des amerikanischen Kontinents Zeit zu lassen, sich untereinander über gewisse Fragen zu beraten, die auch den Friedenskongreß interessieren, haben die allgemeine Aufmerksamkeit in Europa auf sich gezogen. Man fragte sich: Was soll denn eigentlich in dieser panamerikanischen Konferenz beraten und beschlossen werden, daß so viel Aufhebens davon geinacht wird? und holte sich die Informationen da, wo sie am nächsten und am leichtesten zu erhalten waren — in den Vereinigten Staaten und ans den Londoner Zeitungen. Aber es ist dabei nicht viel herausgekommen. Die öffentliche Meinung Europas dürfte im Gegenteil zu einem irrigen Urteil gelangt sein. Man ist so daran gewöhnt, die meisten der latino-amcrikanischen Länder als Herde ewiger Revolutionen und als leidenschaftliche Schuldenmacher anzusehen, die sich ihren internationalen Zahlungsverpflichtungen ent- Aiehn möchten, daß man sich mit verblüffender Leichtigkeit von Behauptungen überzeugen ließ, die zu der wirklichen Sachlage in Widerspruch stehn.
Vor allen Dingen hat die sogenannte Dragodoktrin eine irrige Auslegung gefunden. Argentinien hat seine Teilnahme am Kongreß davon abhängig gemacht, daß dieser die leitenden Ideen der Dragothese in sein Beratungsprogramm aufnehme. Was ihren Inhalt und die spätern Zusätze betrifft, so wird es gut sein, zunächst einmal ganz von der Gelegenheit abzusehen, bei der die diplomatische Note am 29. Dezember 1902 vom argentinischen Minister des Äußern, L. M. Drago, an den argentinischen Vertreter in Washington Zur Übermittlung an die Vereinigten Staatenregierung abgesandt wurde. Wenden wir uns den Tendenzen zu, durch die sie ihre charakteristische Bedeutung erhält. „Eine der eigenartigen Bedingungen jeder Souveränität — heißt Grenzboten II 1906 51